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    Transportversicherungen

    Waren-Transportversicherung
    In der Waren-Transportversicherung sind Transportgüter gegen Verlust und Beschädigung durch alle Gefahren bei Transporten zu Lande, auf Binnengewässern und in Luftfahrzeugen, denen die Güter während der gesamten Dauer der Warenbeförderung ausgesetzt sind, versichert. In der Regel handelt es sich dabei um Haus zu Haus-Transporte.
    In der Warenversicherung wird üblicherweise eine All-Risks-Deckung vereinbart. Das heißt, die versicherten Gefahren werden nicht einzeln im Versicherungsvertrag aufgeführt. Benannt werden nur jene Risiken, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
    Das Versicherungsunternehmen haftet für
    • Die Folgen der versicherten Gefahren für die verlorenen oder beschädigten Güter;
    • Den Beitrag, den der Versicherungsnehmer zur großen Haverei zu leisten hat, sofern durch die Haverei-Maßregel ein dem Versicherer zur Last fallender Schaden abgewendet werden soll;
    • Die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung und der Weiterbeförderung infolge eines versicherten Unfalls;
    • Die Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens;
    • Die Kosten der Schadensfeststellung durch Dritte
    Folgende Ereignisse sind durch die Warentransportversicherung nicht gedeckt:
    • Gefahren durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Zustände;
    • Gefahren, die durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, der Beschlagnahme usw. hervorgerufen werden;
    • Schäden durch Kernenergie;
    • Alle Gefahren, die mit der Zahlungsunfähigkeit oder dem Zahlungsverzug durch den Reeder, Charterer oder Betreiber des Schiffes zusammenhängen;
    • Schäden, die durch den inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter entstehen;
    • Schäden durch das Fehlen oder Mängel einer üblichen Verpackung;
    • Schäden durch Verzögerungen der Transportreise;
    • Schäden durch Umwelteinflüsse, etwa Temperaturen oder Luftfeuchtigkeit;
    • Handelsübliche auftretende Differenzen und Verluste bei Mengen, Maßen und Gewichten, die als berücksichtigt gelten, wenn ein Abzugsfranchise vereinbart wurde (Franchise).
    Der Versicherungsnehmer sollte die Prämienangebote verschiedener Gesellschaften prüfen und dann erst die Prämie aushandeln.
    Versicherungswert ist in der Waren-Transportversicherung der gemeine Handelswert oder der gemeine Wert der Güter einschließlich Verpackung am Absendungsort bei Beginn der Versicherung. Hinzu kommen Versicherungskosten, endgültig bezahlte Fracht und sonstige Kosten, die entstehen, bis der Transporteur die Güter abnimmt. (Quelle: versicherungsnetz.de)

    Speditionsversicherung

    Mit der Änderung des Transportrechts zum 1.Juli 1998 haben sich auch die Haftungsbedingungen des Spediteurs geändert. Der Spediteur muss sich nun zwingend haftpflichtversichern und seine Prämie selber tragen. Das bisherige Versicherungsmodell hat damit ausgedient und musste durch ein neues Modell gemäß den Vorschriften des HGB ersetzt werden.
    Die maßgeblichen deutschen Verladerverbände haben sich für den "Speditions-, Logistik- und Lager-Versicherungsschein" (SLVS) als Referenzmodell ausgesprochen. Es handelt sich hierbei um eine kombinierte Versicherung bestehend aus
    • der Haftungsversicherung des Spediteurs und
    • einer All Risks-Schadenversicherung des Wareninteressenten bezüglich Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden.
    Die Haftungsversicherung umfasst
    • einen weltweiten Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer (Bonitätssicherung) mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall bzw. 5 Mio. EUR je Schadensereignis,
    • eine Schadensbeteiligung von 15 % der Versicherungsleistung, für Fehlmengen bei verfügten Lagerungen höchstens etwa 300 EUR.
    Die Schadenversicherung umfasst
    • Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall bzw. 5 Mio. EUR je Schadensereignis.
    Die Güterschadenversicherung greift dann ein, wenn der Spediteur nicht haftet, z. B. bei unabwendbaren Ereignissen oder wenn die Haftung des Spediteurs nicht ausreicht.
    Der Prämienanteil für die Haftungsversicherung entfällt auf den Spediteur, der für die Schadenversicherung entfällt im Innenverhältnis auf den Auftraggeber. Prämienschuldner für die Gesamtprämie ist der Spediteur.
    Der Auftraggeber ist berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Spediteur spätestens bei Abschluss des Verkehrsvertrages auf die Schadenversicherung zu verzichten (Verzichtskunde). Es ist ihm dann möglich, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Warentransportversicherung abzuschließen. (Quelle: versicherungsnetz.de)

    LKW - Jahrespauschalversicherung
    Für Transporte von Waren mit firmeneigenen Fahrzeugen für eigene Rechnung im Werkverkehr.


    Valoren-Transportversicherung
    Schmucksachen, Wertsachen und Wertpapiere aller Art sowie Geld und geldwerte Papiere. Die Valoren-Transportversicherung befasst sich mit den Risiken anläßlich der Beförderung dieser Valoren.

    Kunstausstellungsversicherung
    Kunstwerke aller Art sind besonders wertvolle Güter, die es zu bewahren und zu pflegen gilt. In Museen, bei Ausstellungen sowie beim Transport können die kostbaren Objekte beschädigt oder sogar vernichtet werden. Auch wenn der ideelle Wert mit Geld nicht zu ersetzen ist, können Kunstausstellungsversicherungen zunächst die finanziellen Schäden ausgleichen.


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