Transportversicherungen
Waren-Transportversicherung
In der Waren-Transportversicherung sind
Transportgüter gegen Verlust und Beschädigung durch alle
Gefahren bei Transporten zu Lande, auf Binnengewässern und in
Luftfahrzeugen, denen die Güter während der gesamten Dauer
der Warenbeförderung ausgesetzt sind, versichert. In der Regel
handelt es sich dabei um Haus zu Haus-Transporte.
In der Warenversicherung wird üblicherweise
eine All-Risks-Deckung vereinbart. Das heißt, die versicherten
Gefahren werden nicht einzeln im Versicherungsvertrag aufgeführt.
Benannt werden nur jene Risiken, die vom Versicherungsschutz
ausgenommen sind.
Das Versicherungsunternehmen haftet für
- Die Folgen der versicherten
Gefahren für die verlorenen oder beschädigten Güter;
- Den Beitrag, den der
Versicherungsnehmer zur großen Haverei zu leisten hat, sofern
durch die Haverei-Maßregel ein dem Versicherer zur Last fallender
Schaden abgewendet werden soll;
- Die Kosten der Umladung, der
einstweiligen Lagerung und der Weiterbeförderung infolge eines
versicherten Unfalls;
- Die Aufwendungen zur Abwendung
oder Minderung des Schadens;
- Die Kosten der
Schadensfeststellung durch Dritte
Folgende Ereignisse sind durch die
Warentransportversicherung nicht gedeckt:
- Gefahren durch Krieg,
Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Zustände;
- Gefahren, die durch Streik,
Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische
Gewalthandlungen, der Beschlagnahme usw. hervorgerufen werden;
- Schäden durch Kernenergie;
- Alle Gefahren, die mit der
Zahlungsunfähigkeit oder dem Zahlungsverzug durch den Reeder,
Charterer oder Betreiber des Schiffes zusammenhängen;
- Schäden, die durch den
inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
entstehen;
- Schäden durch das Fehlen
oder Mängel einer üblichen Verpackung;
- Schäden durch
Verzögerungen der Transportreise;
- Schäden durch
Umwelteinflüsse, etwa Temperaturen oder Luftfeuchtigkeit;
- Handelsübliche auftretende
Differenzen und Verluste bei Mengen, Maßen und Gewichten, die als
berücksichtigt gelten, wenn ein Abzugsfranchise vereinbart wurde
(Franchise).
Der Versicherungsnehmer sollte die
Prämienangebote verschiedener Gesellschaften prüfen und dann
erst die Prämie aushandeln.
Versicherungswert ist in der Waren-Transportversicherung
der gemeine Handelswert oder der gemeine Wert der Güter
einschließlich Verpackung am Absendungsort bei Beginn der
Versicherung. Hinzu kommen Versicherungskosten, endgültig bezahlte
Fracht und sonstige Kosten, die entstehen, bis der Transporteur die
Güter abnimmt. (Quelle: versicherungsnetz.de)
Speditionsversicherung
Mit der Änderung des Transportrechts zum 1.Juli
1998 haben sich auch die Haftungsbedingungen des Spediteurs
geändert. Der Spediteur muss sich nun zwingend
haftpflichtversichern und seine Prämie selber tragen. Das
bisherige Versicherungsmodell hat damit ausgedient und musste durch ein
neues Modell gemäß den Vorschriften des HGB ersetzt werden.
Die maßgeblichen deutschen
Verladerverbände haben sich für den "Speditions-, Logistik-
und Lager-Versicherungsschein" (SLVS) als Referenzmodell ausgesprochen.
Es handelt sich hierbei um eine kombinierte Versicherung bestehend aus
- der Haftungsversicherung des
Spediteurs und
- einer All
Risks-Schadenversicherung des Wareninteressenten bezüglich
Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden.
Die Haftungsversicherung umfasst
- einen weltweiten
Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer
(Bonitätssicherung) mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR je
Schadensfall bzw. 5 Mio. EUR je Schadensereignis,
- eine Schadensbeteiligung von 15
% der Versicherungsleistung, für Fehlmengen bei verfügten
Lagerungen höchstens etwa 300 EUR.
Die Schadenversicherung umfasst
- Güter-, Güterfolge-
und Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 1 Mio.
EUR je Schadensfall bzw. 5 Mio. EUR je Schadensereignis.
Die Güterschadenversicherung greift dann ein,
wenn der Spediteur nicht haftet, z. B. bei unabwendbaren Ereignissen
oder wenn die Haftung des Spediteurs nicht ausreicht.
Der Prämienanteil für die
Haftungsversicherung entfällt auf den Spediteur, der für die
Schadenversicherung entfällt im Innenverhältnis auf den
Auftraggeber. Prämienschuldner für die Gesamtprämie ist
der Spediteur.
Der Auftraggeber ist berechtigt, durch eine
schriftliche Erklärung gegenüber dem Spediteur
spätestens bei Abschluss des Verkehrsvertrages auf die
Schadenversicherung zu verzichten (Verzichtskunde). Es ist ihm dann
möglich, bei einem Versicherer seiner Wahl eine
Warentransportversicherung abzuschließen.
(Quelle: versicherungsnetz.de)
LKW - Jahrespauschalversicherung
Für Transporte von Waren mit firmeneigenen Fahrzeugen für
eigene Rechnung im Werkverkehr.
Valoren-Transportversicherung
Schmucksachen, Wertsachen und Wertpapiere aller
Art sowie Geld und geldwerte Papiere. Die Valoren-Transportversicherung
befasst sich mit den Risiken anläßlich der Beförderung
dieser Valoren.
Kunstausstellungsversicherung
Kunstwerke aller Art sind besonders wertvolle
Güter, die es
zu bewahren und zu pflegen gilt. In Museen, bei
Ausstellungen sowie beim Transport können die kostbaren Objekte
beschädigt oder sogar
vernichtet werden. Auch wenn der ideelle Wert mit Geld nicht zu
ersetzen ist, können Kunstausstellungsversicherungen zunächst
die finanziellen
Schäden ausgleichen.
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