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Direktversicherung
Bei der
Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten des
Arbeitnehmers einen Versicherungsvertrag über eine
Lebensversicherung oder Leibrentenversicherung bei einem
Versicherungsunternehmen ab.
Der
Versicherungsschutz muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr
bestehen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an das
Versicherungsunternehmen, der Arbeitnehmer erhält die Leistung.
Der maximale
jährliche Beitrag zur Direktversicherung beträgt
1752 Euro. Hierauf wird ein pauschalisierter Steuersatz von 20 Prozent
für die Einkommen- und Kirchensteuer zuzüglich
Solidaritätszuschlag fällig. Die Steuer, die eigentlich vom
Arbeitnehmer zu zahlen ist, kann auch vom Arbeitgeber übernommen
werden. Wenn die Beiträge zur Direktversicherung aus
Sonderzahlungen entnommen werden, sind diese sozialabgabenfrei. Dadurch
erhöht sich die Rentabilität einer Direktversicherung
nochmals.
Direktversicherungen
können als Entgeltumwandlung erfolgen. Damit
wird das Gehalt des Arbeitnehmers in Versicherungsleistungen
umgewandelt. Der Arbeitnehmer hat das unwiderrufliche Bezugsrecht
sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall. Der Vertrag kann als Lebens-
oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Eine Beitragsbefreiung
für den Fall einer Berufsunfähigkeit sollte immer
eingeschlossen werden, der Einschluss einer Rente bei
Berufsunfähigkeit ist möglich.
Zahlt der
Arbeitgeber die Beiträge als zusätzliches
Einkommen, stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen erst ab der
Unverfallbarkeit zu. Die Unverfallbarkeit des Anspruchs tritt ein, wenn
der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr vollendet hat und entweder die
Versorgungszusage seit mindestens 10 Jahren besteht oder die
Versorgungszusage seit 3 Jahren besteht und der Arbeitnehmer dem
Betrieb seit mindestens 12 Jahren angehört. Bei einer
Kapitallebensversicherung kommt im Alter der Gesamtbetrag zur
Auszahlung. Dieser ist steuerfrei, bei Auszahlung in Form von
monatlichen Renten ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.
Die Geldanlage der
Direktversicherung ist nach den Vorschriften des
Versicherungsaufsichtrechts geregelt. Es bestehen viele Variationen und
neben Kapitallebens- und Rentenversicherungen können auch
Versicherungen auf der Grundlage von Investmentfonds als
Direktversicherung abgeschlossen werden. Die unverfallbaren
Ansprüche einer Direktversicherung sind über den
Pensionssicherungsverein gegen Zahlungsunfähigkeit des
Arbeitgebers geschützt.
Entsprechend dem
neuen Altersvermögensgesetz können jetzt
auch beim Abschluss einer Direktversicherung die Zulagen der
Riester-Förderung genutzt werden. Der Vertrag wird dann
während der Einzahlungsphase nicht pauschal versteuert, sondern
ist steuerfrei und muss erst im Alter versteuert
werden.(Quelle:altersvorsorge-rentenfonds.de)
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