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Zahnversicherung
Der Abschluss
einer privaten
Zahnversicherung ist für viele gesetzlich
Versicherte sinnvoll. Diese deckt Leistungen ab, die von den Kassen
nicht, oder nicht mehr bezahlt werden.
Nach der sogenannten Reform zum 01. Januar 2005
wurde
dies besonders deutlich. Der Versicherte erhält seit dem nicht
mehr
einen prozentualen Zuschuss auf die tatsächlich angefallenen
Kosten (50
- 65%),
sondern lediglich einen "befundorientierten Festzuschuss"! Die Folge:
Der Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte ist in fast
allen
Zahnersatz-Bereichen größer als je zuvor. So geht diese
Regelversorgung
für Brücken, Kronen oder Prothesen von
Höchstbeträgen aus (z.B. für
eine Brücke 546,60 Euro). Davon 50 % erhält der Versicherte
(mit
Bonusheft bis zu 65%). Somit bekommt der Versicherte in der Regel
deutlich weniger - als vor der Reform.
Laut einer Studie der AOK-Bayern ist die Eigenbeteiligung der Patienten
sogar um 65% gegenüber 2004 gestiegen! Da sich der Großteil
der
Patienten für höherwertigen Zahnersatz (über der
Regelversorgung)
entscheidet,
liegt der Eigenanteil vermutlich noch wesentlich höher - oft an
der
Grenze des finanzierbaren.
(Quelle:die-endverbraucher.de)
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