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Zahnversicherung
Der Abschluss einer privaten Zahnversicherung ist für viele gesetzlich Versicherte sinnvoll. Diese deckt Leistungen ab, die von den Kassen nicht, oder nicht mehr bezahlt werden.

Nach der sogenannten Reform zum 01. Januar 2005 wurde dies besonders deutlich. Der Versicherte erhält seit dem nicht mehr einen prozentualen Zuschuss auf die tatsächlich angefallenen Kosten (50 - 65%), sondern lediglich einen "befundorientierten Festzuschuss"! Die Folge: Der Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte ist in fast allen Zahnersatz-Bereichen größer als je zuvor. So geht diese Regelversorgung für Brücken, Kronen oder Prothesen von Höchstbeträgen aus (z.B. für eine Brücke 546,60 Euro). Davon 50 % erhält der Versicherte (mit Bonusheft bis zu 65%). Somit bekommt der Versicherte in der Regel deutlich weniger - als vor der Reform. Laut einer Studie der AOK-Bayern ist die Eigenbeteiligung der Patienten sogar um 65% gegenüber 2004 gestiegen! Da sich der Großteil der Patienten für höherwertigen Zahnersatz (über der Regelversorgung) entscheidet, liegt der Eigenanteil vermutlich noch wesentlich höher - oft an der Grenze des finanzierbaren.
(Quelle:die-endverbraucher.de)





















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