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Waren-Transportversicherung
In der Waren-Transportversicherung sind Transportgüter gegen Verlust und Beschädigung durch alle Gefahren bei Transporten zu Lande, auf Binnengewässern und in Luftfahrzeugen, denen die Güter während der gesamten Dauer der Warenbeförderung ausgesetzt sind, versichert. In der Regel handelt es sich dabei um Haus zu Haus-Transporte.
In der Warenversicherung wird üblicherweise eine All-Risks-Deckung vereinbart. Das heißt, die versicherten Gefahren werden nicht einzeln im Versicherungsvertrag aufgeführt. Benannt werden nur jene Risiken, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Das Versicherungsunternehmen haftet für
  • Die Folgen der versicherten Gefahren für die verlorenen oder beschädigten Güter;
  • Den Beitrag, den der Versicherungsnehmer zur großen Haverei zu leisten hat, sofern durch die Haverei-Maßregel ein dem Versicherer zur Last fallender Schaden abgewendet werden soll;
  • Die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung und der Weiterbeförderung infolge eines versicherten Unfalls;
  • Die Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens;
  • Die Kosten der Schadensfeststellung durch Dritte
Folgende Ereignisse sind durch die Warentransportversicherung nicht gedeckt:
  • Gefahren durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Zustände;
  • Gefahren, die durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, der Beschlagnahme usw. hervorgerufen werden;
  • Schäden durch Kernenergie;
  • Alle Gefahren, die mit der Zahlungsunfähigkeit oder dem Zahlungsverzug durch den Reeder, Charterer oder Betreiber des Schiffes zusammenhängen;
  • Schäden, die durch den inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter entstehen;
  • Schäden durch das Fehlen oder Mängel einer üblichen Verpackung;
  • Schäden durch Verzögerungen der Transportreise;
  • Schäden durch Umwelteinflüsse, etwa Temperaturen oder Luftfeuchtigkeit;
  • Handelsübliche auftretende Differenzen und Verluste bei Mengen, Maßen und Gewichten, die als berücksichtigt gelten, wenn ein Abzugsfranchise vereinbart wurde (Franchise).
Der Versicherungsnehmer sollte die Prämienangebote verschiedener Gesellschaften prüfen und dann erst die Prämie aushandeln.
Versicherungswert ist in der Waren-Transportversicherung der gemeine Handelswert oder der gemeine Wert der Güter einschließlich Verpackung am Absendungsort bei Beginn der Versicherung. Hinzu kommen Versicherungskosten, endgültig bezahlte Fracht und sonstige Kosten, die entstehen, bis der Transporteur die Güter abnimmt. (Quelle: versicherungsnetz.de)





















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