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Waren-Transportversicherung
In der Waren-Transportversicherung sind
Transportgüter gegen Verlust und Beschädigung durch alle
Gefahren bei Transporten zu Lande, auf Binnengewässern und in
Luftfahrzeugen, denen die Güter während der gesamten Dauer
der Warenbeförderung ausgesetzt sind, versichert. In der Regel
handelt es sich dabei um Haus zu Haus-Transporte.
In der Warenversicherung wird üblicherweise
eine All-Risks-Deckung vereinbart. Das heißt, die versicherten
Gefahren werden nicht einzeln im Versicherungsvertrag aufgeführt.
Benannt werden nur jene Risiken, die vom Versicherungsschutz
ausgenommen sind.
Das Versicherungsunternehmen haftet für
- Die Folgen der versicherten
Gefahren für die verlorenen oder beschädigten Güter;
- Den Beitrag, den der
Versicherungsnehmer zur großen Haverei zu leisten hat, sofern
durch die Haverei-Maßregel ein dem Versicherer zur Last fallender
Schaden abgewendet werden soll;
- Die Kosten der Umladung, der
einstweiligen Lagerung und der Weiterbeförderung infolge eines
versicherten Unfalls;
- Die Aufwendungen zur Abwendung
oder Minderung des Schadens;
- Die Kosten der
Schadensfeststellung durch Dritte
Folgende Ereignisse sind durch die
Warentransportversicherung nicht gedeckt:
- Gefahren durch Krieg,
Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Zustände;
- Gefahren, die durch Streik,
Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische
Gewalthandlungen, der Beschlagnahme usw. hervorgerufen werden;
- Schäden durch Kernenergie;
- Alle Gefahren, die mit der
Zahlungsunfähigkeit oder dem Zahlungsverzug durch den Reeder,
Charterer oder Betreiber des Schiffes zusammenhängen;
- Schäden, die durch den
inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
entstehen;
- Schäden durch das Fehlen
oder Mängel einer üblichen Verpackung;
- Schäden durch
Verzögerungen der Transportreise;
- Schäden durch
Umwelteinflüsse, etwa Temperaturen oder Luftfeuchtigkeit;
- Handelsübliche auftretende
Differenzen und Verluste bei Mengen, Maßen und Gewichten, die als
berücksichtigt gelten, wenn ein Abzugsfranchise vereinbart wurde
(Franchise).
Der Versicherungsnehmer sollte die
Prämienangebote verschiedener Gesellschaften prüfen und dann
erst die Prämie aushandeln.
Versicherungswert ist in der
Waren-Transportversicherung
der gemeine Handelswert oder der gemeine Wert der Güter
einschließlich Verpackung am Absendungsort bei Beginn der
Versicherung. Hinzu kommen Versicherungskosten, endgültig bezahlte
Fracht und sonstige Kosten, die entstehen, bis der Transporteur die
Güter abnimmt. (Quelle: versicherungsnetz.de)
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