Unfallversicherung
Ein Unfall im
Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn eine Person durch ein
plötzlich
von außen
auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet. Nur wenn diese fünf
Merkmale des Unfallbegriffes (plötzlich, von außen,
unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, Ereignis) erfüllt sind
handelt es sich um einen Unfall.
In den heutigen
Bedingungen wird der Unfallbegriff häufig erweitert (z.B.
Gesundheitsschäden infolge einer erhöhten Kraftanstrengung).
Welche Gesundheitsschäden im Rahmen
der Unfallversicherung gedeckt sind, ist in den
AllgemeinenVersicherungsbedingungen festgelegt.