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Sturmschadenversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden
- Sturm
- Hagel
- Schneedruck
- Felssturz / Steinschlag
- Erdrutsch
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung,
deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 km/h beträgt.
Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form
von Eiskörnern.
Schneedruck ist die Kraftwirkung durch
natürlich angesammelte
ruhende Schnee- oder Eismassen. Zu beachten ist, dass also Schäden
durch das Gewicht der angesammelten Schneelast versichert sind, nicht
jedoch Schäden, die durch abrutschende Schneemassen (Dachlawinen)
entstehen.
Felssturz / Steinschlag ist das naturbedingte
Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen im Gelände.
Erdrutsch ist eine naturbedingte
Abwärtsbewegung von Bodenmassen uaf
einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn (hier gleitet also
eine
in sich kompakte Bodenmasse ab. Bei der nicht versicherten Mure handlet
es sich um einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf, der sich
der
Talform anpasst und Erdreich und Wasser in etwas gleichem Ausmaß
enthält).
Nicht versicherte Schäden
- Schäden durch Brand, Blitzschlag,
Explosion oder Flugzeugabsturz (diese sind ja in der Feuerversicherung
gedeckt)
- Schäden durch Lawinen, Sturmflut,
Hochwasser, Überschwemmungen
und Vermurung (bei einigen Versicherungsunternehmen als
"Katastrophendeckung" mit einer eingeschränkten Versicherungssumme
auf
1. Risko abdeckbar)
- Schäden durch Wasser und dadurch
verursachten Rückstau
- Beeinträchtigung ohne Auswirkung auf die
Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sache
- Schäden die dadurch entstanden sind,
- dass das Gebäude baufällig war
- Baumängel bei Baubestandteilen
Versichert sind die in der Polizze bezeichneten
Sachen, die im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Fremde Sachen sind nur auf
Grund einer besonderen Vereinbarung versichert (Klausel).
Versicherte Kosten
Maßnahmen, auch erfolglose, die der
Versicherungsnehmer im
Schadenfall zur Abwendung und Minderung eines Schadens für
notwenig
halten durfte (Schadenminderungskosten) sind bedingungsgemäß
mitversichert.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung (vielfach
jedoch ist wiederum
in den Hausprodukten der einzelnen Versicherungsunternehmen diese schon
getroffen) sind versichert:
- Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten,
die zum Zwecke der
Wiederherstellung entstehen, wenn versicherte Sachen bewegt oder
geschützt werden müssen
- Abbruch- und Aufräumkosten
- Entsorgungskosten
In der Sturmschadenversicherung
sind darüber hinaus nur aufgrund besonderer Vereinbarung
versichert:
- Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller
Art, auch Lichtkuppeln
- Außenanlagen aller Art, z.B.
Firmenschilderund Werbeanlagen,
Außenbeleuchtungen, Einfriedungen, Antennenanlagen, Solaranlagen,
Markisen, usw.
- Bewegliche Sachen im Freien oder am Transport
Prämienberechnung
Ein wichtiges Tarifierungsmerkmal in der Sturmschadenversicherung (ebenso wie in der
Feuerversicherung) ist die Bauart sowie die Dachung eines Gebäudes.
- Bauartklasse
I (massive Bauweise)
- Bauartklasse
II (Riegelbauswiese, Holzleimbinderbausweise, nciht
brandbeständige ummantelte Stahlbauweise)
- Bauartklasse
III (Unterbau gemischt oder aus Holz)
- Harte
Dachung (die Dachhaut besteht aus nicht brennbaren Baustoffen)
- Nicht harte Dachung (alle Dachungen die den
Bestimmungen für harte Dachung nicht entsprechen) (Quelle:
versicherungs-abc.com)
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