Versicherungsarten.com

            Versicherungsarten   Versicherungen   |   Vergleich   Kontakt





Sturmschadenversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden
  • Sturm
  • Hagel
  • Schneedruck
  • Felssturz / Steinschlag
  • Erdrutsch
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 km/h beträgt.
Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern.
Schneedruck ist die Kraftwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen. Zu beachten ist, dass also Schäden durch das Gewicht der angesammelten Schneelast versichert sind, nicht jedoch Schäden, die durch abrutschende Schneemassen (Dachlawinen) entstehen.
Felssturz / Steinschlag ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen im Gelände.
Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Bodenmassen uaf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn (hier gleitet also eine in sich kompakte Bodenmasse ab. Bei der nicht versicherten Mure handlet es sich um einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf, der sich der Talform anpasst und Erdreich und Wasser in etwas gleichem Ausmaß enthält).
Nicht versicherte Schäden
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz (diese sind ja in der Feuerversicherung gedeckt)
  • Schäden durch Lawinen, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurung (bei einigen Versicherungsunternehmen als "Katastrophendeckung" mit einer eingeschränkten Versicherungssumme auf 1. Risko abdeckbar)
  • Schäden durch Wasser und dadurch verursachten Rückstau
  • Beeinträchtigung ohne Auswirkung auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sache
  • Schäden die dadurch entstanden sind,
    - dass das Gebäude baufällig war
    - Baumängel bei Baubestandteilen
Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Fremde Sachen sind nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung versichert (Klausel).
Versicherte Kosten
Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall zur Abwendung und Minderung eines Schadens für notwenig halten durfte (Schadenminderungskosten) sind bedingungsgemäß mitversichert.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung (vielfach jedoch ist wiederum in den Hausprodukten der einzelnen Versicherungsunternehmen diese schon getroffen) sind versichert:
  • Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die zum Zwecke der Wiederherstellung entstehen, wenn versicherte Sachen bewegt oder geschützt werden müssen
  • Abbruch- und Aufräumkosten
  • Entsorgungskosten
In der Sturmschadenversicherung sind darüber hinaus nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert:
  • Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller Art, auch Lichtkuppeln
  • Außenanlagen aller Art, z.B. Firmenschilderund Werbeanlagen, Außenbeleuchtungen, Einfriedungen, Antennenanlagen, Solaranlagen, Markisen, usw.
  • Bewegliche Sachen im Freien oder am Transport
Prämienberechnung
Ein wichtiges Tarifierungsmerkmal in der Sturmschadenversicherung (ebenso wie in der Feuerversicherung) ist die Bauart sowie die Dachung eines Gebäudes.
  • Bauartklasse I (massive Bauweise)
  • Bauartklasse II (Riegelbauswiese, Holzleimbinderbausweise, nciht brandbeständige ummantelte Stahlbauweise)
  • Bauartklasse III (Unterbau gemischt oder aus Holz)
  • Harte Dachung (die Dachhaut besteht aus nicht brennbaren Baustoffen)
  • Nicht harte Dachung (alle Dachungen die den Bestimmungen für harte Dachung nicht entsprechen) (Quelle: versicherungs-abc.com)

















Free Stuff: Wallpaper - Screensaver - Game - Video - Emoticon - Clipart - Icon - Myspace - Tattoo - Template - Image Hosting

@copyrigt Versicherungsarten.com - Impressum