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Sterbegeldversicherung
In Deutschland kostet eine Beerdigung etwa 5.000 Euro. Der Preis setzt sich aus den öffentlichen Gebühren und den privaten Kosten für den Bestatter zusammen. Manche Senioren glauben, dass die Beerdigungskosten ihre Hinterbliebenen vor finanzielle Schwierigkeiten stellen könnten, vor allem, weil das gesetzliche Sterbegeld seit 2004 nicht mehr bezahlt wird. Für die meisten Menschen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung zu empfehlen, die nicht nur die Kosten für eine Beerdigung abdeckt, sondern auch die Angehörigen unterstützt.
Wer keine Risikolebensversicherung abschließen kann oder will, für den empfiehlt es sich, einen Betrag von 5.000 Euro für notwendige Beerdigungskosten selbst anzusparen (Sparvertrag oder Sparbuch) und den Erben dieses Geld zu hinterlassen. Da fallen wesentlich weniger Abschluss- und Verwaltungskosten an als bei den speziellen Sterbegeldversicherungen, die nichts anderes als kleine Kapitallebensversicherungen mit sehr langer Laufzeit sind. Ein weiterer Grund, weshalb der BdV Sterbegeldversicherungen für nicht empfehlenswert hält: Versicherte zahlen oft mehr ein als im Todesfall ausgezahlt wird, vor allem wenn sich jemand erst ab einem höheren Lebensalter versichert. Die Rendite dieser Verträge ist, weil der Großteil der Beiträge für den Risikoschutz verwendet wird, gleich Null. Deshalb bestehende Sterbegeldversicherungen kündigen oder noch besser: Erst gar keine abschließen. (Quelle: bundderversicherten.de)
Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich insofern von den herkömmlichen Lebensversicherungen, als das Kapitalanlagerisiko vom Versicherer auf den Versicherungsnehmer übergeht. Die Besonderheiten im Vergleich zu konventionellen Versicherungen im Überblick:

    * Todesfallschutz
    * Verfügbarkeit des Kapitals
    * Leistungsgarantien
    * Renditeerwartung
    * Ablaufleistung

Der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht im Todesfallschutz. Allerdings wird die fondsgebundene Lebensversicherung weniger als Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall genutzt als zur steuerlich begünstigten Kapitalanlage. Die Todesfallsumme muss immer so hoch sein wie 60 Prozent der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge, damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird. Im Falle des Todes wird entweder die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt oder, wenn das Fondsguthaben diesen Betrag übersteigt, das Fondsguthaben ausgezahlt. Möchte ein Versicherungsnehmer vorzeitig über das Kapital verfügen, wird bei einer kapitalgebundenen Versicherung nicht der Rückkaufswert ausgezahlt, sondern der Wert der Fondsanteile zum Tageskurs ermittelt -
dieser Betrag wird dann ausgezahlt. Damit kann jeder Versicherte, der die Anzahl seiner Fondsanteile kennt, mithilfe der Tagespresse ermitteln, welchen Wert sein Vertrag zum jeweiligen Tag hat.






















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