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Sterbegeldversicherung
In Deutschland
kostet eine Beerdigung etwa 5.000 Euro. Der Preis setzt
sich aus den öffentlichen Gebühren und den privaten Kosten
für den Bestatter zusammen. Manche Senioren glauben, dass die
Beerdigungskosten ihre Hinterbliebenen vor finanzielle Schwierigkeiten
stellen könnten, vor allem, weil das gesetzliche Sterbegeld seit
2004 nicht mehr bezahlt wird. Für die meisten Menschen ist der
Abschluss einer Risikolebensversicherung zu empfehlen, die nicht nur
die Kosten für eine Beerdigung abdeckt, sondern auch die
Angehörigen unterstützt.
Wer keine
Risikolebensversicherung abschließen kann oder will,
für den empfiehlt es sich, einen Betrag von 5.000 Euro für
notwendige Beerdigungskosten selbst anzusparen (Sparvertrag oder
Sparbuch) und den Erben dieses Geld zu hinterlassen. Da fallen
wesentlich weniger Abschluss- und Verwaltungskosten an als bei den
speziellen Sterbegeldversicherungen, die nichts anderes als kleine
Kapitallebensversicherungen mit sehr langer Laufzeit sind. Ein weiterer
Grund, weshalb der BdV Sterbegeldversicherungen für nicht
empfehlenswert hält: Versicherte zahlen oft mehr ein als im
Todesfall ausgezahlt wird, vor allem wenn sich jemand erst ab einem
höheren Lebensalter versichert. Die Rendite dieser Verträge
ist, weil der Großteil der Beiträge für den
Risikoschutz verwendet wird, gleich Null. Deshalb bestehende
Sterbegeldversicherungen kündigen oder noch besser: Erst gar keine
abschließen. (Quelle: bundderversicherten.de)
Fondsgebundene
Lebensversicherungen unterscheiden sich insofern von den
herkömmlichen Lebensversicherungen, als das Kapitalanlagerisiko
vom Versicherer auf den Versicherungsnehmer übergeht. Die
Besonderheiten im Vergleich zu konventionellen Versicherungen im
Überblick:
* Todesfallschutz
* Verfügbarkeit des Kapitals
* Leistungsgarantien
* Renditeerwartung
* Ablaufleistung
Der
Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung
besteht im Todesfallschutz. Allerdings wird die fondsgebundene
Lebensversicherung weniger als Versicherung auf den Todes- und
Erlebensfall genutzt als zur steuerlich begünstigten
Kapitalanlage. Die Todesfallsumme muss immer so hoch sein wie 60
Prozent der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge,
damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird. Im Falle des Todes wird
entweder die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt oder, wenn das
Fondsguthaben diesen Betrag übersteigt, das Fondsguthaben
ausgezahlt. Möchte ein Versicherungsnehmer vorzeitig über das
Kapital verfügen, wird bei einer kapitalgebundenen Versicherung
nicht der Rückkaufswert ausgezahlt, sondern der Wert der
Fondsanteile zum Tageskurs ermittelt -
dieser Betrag wird
dann ausgezahlt. Damit kann jeder Versicherte, der
die Anzahl seiner Fondsanteile kennt, mithilfe der Tagespresse
ermitteln, welchen Wert sein Vertrag zum jeweiligen Tag hat.
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