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Speditionsversicherung
Mit der Änderung des Transportrechts zum 1.Juli
1998 haben sich auch die Haftungsbedingungen des Spediteurs
geändert. Der Spediteur muss sich nun zwingend
haftpflichtversichern und seine Prämie selber tragen. Das
bisherige Versicherungsmodell hat damit ausgedient und musste durch ein
neues Modell gemäß den Vorschriften des HGB ersetzt werden.
Die maßgeblichen deutschen
Verladerverbände haben sich für den "Speditions-, Logistik-
und Lager-Versicherungsschein" (SLVS) als Referenzmodell ausgesprochen.
Es handelt sich hierbei um eine kombinierte Versicherung bestehend aus
- der Haftungsversicherung des
Spediteurs und
- einer All
Risks-Schadenversicherung des Wareninteressenten bezüglich
Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden.
Die Haftungsversicherung umfasst
- einen weltweiten
Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer
(Bonitätssicherung) mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR je
Schadensfall bzw. 5 Mio. EUR je Schadensereignis,
- eine Schadensbeteiligung von 15
% der Versicherungsleistung, für Fehlmengen bei verfügten
Lagerungen höchstens etwa 300 EUR.
Die Schadenversicherung umfasst
- Güter-, Güterfolge-
und Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 1 Mio.
EUR je Schadensfall bzw. 5 Mio. EUR je Schadensereignis.
Die Güterschadenversicherung greift dann ein,
wenn der Spediteur nicht haftet, z. B. bei unabwendbaren Ereignissen
oder wenn die Haftung des Spediteurs nicht ausreicht.
Der Prämienanteil für die
Haftungsversicherung entfällt auf den Spediteur, der für die
Schadenversicherung entfällt im Innenverhältnis auf den
Auftraggeber. Prämienschuldner für die Gesamtprämie ist
der Spediteur.
Der Auftraggeber ist berechtigt, durch eine
schriftliche Erklärung gegenüber dem Spediteur
spätestens bei Abschluss des Verkehrsvertrages auf die
Schadenversicherung zu verzichten (Verzichtskunde). Es ist ihm dann
möglich, bei einem Versicherer seiner Wahl eine
Warentransportversicherung abzuschließen.
(Quelle: versicherungsnetz.de)
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