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    Haftpflichtversicherung

    Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das kann als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport oder als Tierhalter schnell passieren und Ihre Existenz gefährden, denn Sie haften wenn es sein muss ein Leben lang! Nur eine Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen dieses Risiko ab.
    Sie ist für jeden verantwortungsbewussten Menschen ein Muss!

    Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und nahezu gleichlautend in Österreich, geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, zahlt nur dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist. Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.
    Die Haftpflichtversicherung ist, keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab (siehe Haftpflicht). Pflichtig sind die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Halter eines auf öffentlich bewegten Kraftfahrzeugs und die Jagdhaftpflichtversicherung bei Erwerb eines Jagdscheins.
    Die Verträge verwenden nahezu immer als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB), die als Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ausgegeben wurden. Für den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung und besonders die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen teilweise abweichende Bedingungen.
    (Quelle: wikipedia.org)


    Rechtsschutzversicherung

    Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut. (Quelle: wikipedia.org)

    Gebäuderversicherung

    Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
    Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.

    Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.
    Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert. (Quelle: pkv05.de)

    Feuerversicherung

    Eine Feuerversicherung ist ein Versicherungsart, die durch Feuer entstandene Schäden ersetzt.
    Sie ist eine Sparte, die sowohl im Privatbereich, wie im Unternehmensbereich notwendig ist. Hauptsächlich werden Immobilien gegen Brand versichert. Dabei ist es meist unerheblich, ob es sich um ein Elementarereignis, beispielsweise durch Blitzschlag oder ein technisches Gebrechen handelt. Schäden durch Brandstiftung werden zwar ersetzt, die Versicherung versucht sich aber an dem Brandstifter schadlos zu halten. Nur wenn der Eigentümer selbst der Brandstiftung überführt wird, ist die Versicherung leistungsfrei. Welche Indizien für die Annahme einer Brandstiftung vorliegen müssen, wurde nun von dem Landgericht Köln [1] geklärt.
    Meist wird die Versicherung als Bündel mit anderen Sparten, wie Einbruch-, Haftpflicht-, Wasserschaden- oder anderen Versicherungen angeboten. (Quelle: wikipedia.org)

    Grundbesitzerhaftpflicht

    Als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter eines Hauses und/oder Grundstückes haften Sie für die Gefahren, die hiervon ausgehen, z.B. für den Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen.
    Sie haben außerdem sogenannte Verkehrssicherungspflichten, z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm etc. Auch für die Folgen der Verletzung dieser Pflichten haben Sie gerade zu stehen.
    Ihre eigenen, selbstgenutzten Grundstücke sind in der Regel über Ihre Privathaftpflichtversicherung versichert. Ausnahmen sind, je nach Versicherer und Bedingungsalter, möglich, falls Sie mehrere Grundstücke besitzen.
    Handelt es sich um Ihr Betriebsgrundstück, besteht Schutz über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Auch Vermietung einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei einigen Versicherern über die Privathaftpflicht gedeckt. Erkundigen Sie sich im Zweifel.
    Für die Vermietung von ganzen Wohnungen oder Häusern benötigen Sie aber in jedem Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
    Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, weil auch vom Gemeinschaftseigentum Gefahren ausgehen, die über die Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. (Quelle: ansahl.com)

    Bauwesenversicherung
    Eine Bauleistungsversicherung ( früher Bauwesenversicherung ) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das enstehende Bauwerk.
    Sie umfaßt alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
    Unvorhergesehen bedeutet, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnten.
    Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen werden. Das Glasbruch-Risiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versichert.
    Die meisten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlung Dritter.
    Nicht versichert sind reine Leistungsmängel, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß.
    Die Versicherungssumme muß sämtliche  Herstellungskosten inclusive aller Zulieferungen und Eigenleistungen des Bauherrn umfassen. (Quelle: secureconcept.de)

    Bauherren-Haftpflicht

    Grundsätzlich besteht für den Bauherren das Haftungsrisiko, denn er schafft durch sein Vorhaben eine Gefahrenquelle für sich und andere. Entstehen Schäden durch das Bauvorhaben, kann der Bauherr von Dritten in Anspruch genommen werden. Dies ist auch der Fall, wenn er sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten, beauftragt hat. Er wird nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Hier hilft während der gesamten Projektzeit die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung weiter. Denn sie schützt vor möglichen Ansprüchen, wenn der entstandene Schaden durch das Bauvorhaben eingetreten ist. Beispielsweise, wenn die Grube unzureichend abgesichert wurde, herabfallendes Baumaterial Passanten oder parkende Autos beschädigt. Nach der Fertigstellung sollte dann eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. (Quelle: Immobilienscout24.de)

    Haus-Grundbesitzer-Haftpflicht

    Diese Versicherung braucht nur derjenige, der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.
    Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälften sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.
    Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Hausund/oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
    Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer. (Quelle: vergleichen-und-sparen.de)

    Tierhalterhaftpflicht

    Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen.
    Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

    Gewässerschadenhaftpflicht / Öltankhaftpflicht
    Die Gewässerschadenhaftpflicht wird auch häufig im Volksmund als Öltankhaftpflicht bezeichnet und empfiehlt sich für Hausbesitzer und Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen. Auf unserer Seite Öltankhaftpflicht Antrag / Vergleich erhalten Sie Informationen und einen Online Versicherungsvergleich  zur Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Bedenkt man, dass 1 Tropfen Heizöl 1000 Liter Trinkwasser ungenießbar machen können kann man sich vorstellen was bei einem Schaden an Kosten auf einen zukommen können. (Quelle:secureconcept.de) 

    Maschinen -und -Betriebsunterbrechungsversicherung

    Die Technisierung unserer Arbeitswelt bringt Fortschritte und Annehmlichkeiten aber auch Abhängigkeiten und dadurch zusätzliche Gefahren. Mit jeder Maschine wächst für einen Betrieb das Risiko von Verlusten durch Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl. Schon kleine Ursachen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

    Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, auch gelegentlich genannt, befasst sich mit bestimmten finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung durch ein versichertes Schadenereignis.
    Dabei gilt in der vereinfachten Variante der sogenannte "Rohertrag" als versichert. Jener ist das Ergebnis der Netto-Jahresumsatzes abzüglich des Wareneinsatzes.
    Eine Betriebsunterbrechung kann die Folge von verschiedenen sich realisierenden Gefahren Risiken sein. So kann z. B. ein Feuer, ein Sturm, eine Überschwemmung, ein Einbruch oder ein kapitaler Wasserschaden zum Betriebsstillstand führen.
    Der Versicherer ersetzt dann die fortlaufenden Kosten als auch den entgangenen Gewinn.
    Man erhält eine Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallversicherung als separates Produkt (mittlere Betriebsunterbrechung genannt) oder auch als Kombiprodukt im Zusammenschluss (verbundene Versicherung) mit einer Inhalts-/Geschäftversicherung (kleine Betriebsunterbrechung).
    Meist bietet die separate mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung die besseren Bedingungen bei etwas höherem Preis an. (Quelle: wikipedia.org)

    Baugeräteversicherung

    Fahrbare Baumaschinen, Bagger, Kompressoren, Hubstapler, Walzen, Skipistenfahrzeuge, Schneeschleudern, Autokrane usw. sind vielen unvorhergesehenen äußeren Einwirkungen ausgesetzt.
    Menschliches Versagen, technische Mängel und Umwelteinflüsse führen immer wieder zu folgenschweren Schadenfällen.
    Aus kleinen Ursachen resultieren hohe Wiederherstellungs- und Reparaturkosten. Grund genug die Absicherungsmöglichkeit über eine Baugeräteversicherung mit kompetenter Unterstützung zu analysieren. (Quelle: edinger.at)

    Elektroversicherung

    Im Büro, in der Fabrikation, in der Werkstatt - bei Stromausfall läuft in der Regel gar nichts mehr. Der Blitz hat Ihre Stromversorgung lahmgelegt, der Mitarbeiter durch einen Bedienungsfehler einen Kurzschluss erzeugt, eine Überspannung Ihre EDV stillgelegt.
    Kurz: Sie können nicht mehr Produzieren, Liefern - der Betrieb liegt still. Die Kosten laufen weiter, die Folgeschäden durch den Betriebsausfall sind immens.

    Hier greift die Elektroversicherung! (Quelle: beckmann-witten.de)
    Sie tritt z. B. ein bei:
    Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder unsachgemäßer Handhabung, Vorsatz oder Böswilligkeit Dritter und Sabotage
    Konstruktion-, Material- und Ausführungsfehlern
    Versagen von Meß-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
    Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
    Brand, Blitzschlag und Explosion
    Ertragsausfall


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