Sachversicherungen
Haftpflichtversicherung
Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz
aller Schäden, die
anderen zugefügt werden. Das kann als Fußgänger,
Radfahrer, beim Sport
oder als Tierhalter schnell passieren und Ihre Existenz gefährden,
denn
Sie haften wenn es sein muss ein Leben lang! Nur eine
Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen dieses Risiko ab.
Sie ist für
jeden verantwortungsbewussten Menschen ein Muss!
Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form
der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in
§§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und nahezu
gleichlautend in Österreich, geregelt ist. Sie sichert den
Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Der Versicherer
stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen
Dritter frei, zahlt nur dann eine Entschädigung, wenn der
Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist. Werden
unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von Dritten
geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser
unbegründeten Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und
ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.
Die Haftpflichtversicherung
ist, keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung. Der Name
leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines
erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab (siehe Haftpflicht).
Pflichtig sind die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Halter
eines auf öffentlich bewegten Kraftfahrzeugs und die
Jagdhaftpflichtversicherung bei Erwerb eines Jagdscheins.
Die Verträge verwenden nahezu immer als Teil
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die "Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB),
die als Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft ausgegeben wurden. Für den Bereich der
Berufshaftpflichtversicherung und besonders die
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen teilweise
abweichende Bedingungen.
(Quelle: wikipedia.org)
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine
Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites
versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch
für
Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für
alle
Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des
Versichertenrisikos aufgebaut. (Quelle: wikipedia.org)
Gebäuderversicherung
Das eigene Haus ist für die meisten
Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren
wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense
Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist
für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht
versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung
abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und
Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.
Hausratversicherung
Die
Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der
eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus,
Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer
dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der
Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.
Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis
1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen,
Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird
grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert. (Quelle: pkv05.de)
Feuerversicherung
Eine Feuerversicherung ist ein Versicherungsart, die
durch Feuer entstandene Schäden ersetzt.
Sie ist eine Sparte, die sowohl im Privatbereich,
wie im Unternehmensbereich notwendig ist. Hauptsächlich werden
Immobilien gegen Brand versichert. Dabei ist es meist unerheblich, ob
es sich um ein Elementarereignis, beispielsweise durch Blitzschlag oder
ein technisches Gebrechen handelt. Schäden durch Brandstiftung
werden zwar ersetzt, die Versicherung versucht sich aber an dem
Brandstifter schadlos zu halten. Nur wenn der Eigentümer selbst
der
Brandstiftung überführt wird, ist die Versicherung
leistungsfrei.
Welche Indizien für die Annahme einer Brandstiftung vorliegen
müssen,
wurde nun von dem Landgericht Köln [1] geklärt.
Meist wird die Versicherung als Bündel mit
anderen Sparten, wie Einbruch-, Haftpflicht-, Wasserschaden- oder
anderen Versicherungen angeboten. (Quelle:
wikipedia.org)
Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer, Nießbraucher,
Pächter oder Mieter eines Hauses und/oder Grundstückes haften
Sie für die Gefahren, die hiervon ausgehen, z.B. für den
Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen.
Sie haben außerdem sogenannte Verkehrssicherungspflichten, z.B.
bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege
bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und
Fahrdamm etc. Auch für die Folgen der Verletzung dieser Pflichten
haben Sie gerade zu stehen.
Ihre eigenen, selbstgenutzten Grundstücke sind in der Regel
über Ihre Privathaftpflichtversicherung versichert. Ausnahmen
sind, je nach Versicherer und Bedingungsalter, möglich, falls Sie
mehrere Grundstücke besitzen.
Handelt es sich um Ihr Betriebsgrundstück, besteht Schutz
über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Auch Vermietung
einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei einigen
Versicherern über die Privathaftpflicht gedeckt. Erkundigen Sie
sich im Zweifel.
Für die Vermietung von ganzen Wohnungen oder Häusern
benötigen Sie aber in jedem Fall eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sollten eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, weil auch vom
Gemeinschaftseigentum Gefahren ausgehen, die über die
Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. (Quelle: ansahl.com)
Bauwesenversicherung
Eine Bauleistungsversicherung ( früher
Bauwesenversicherung ) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung
für das enstehende Bauwerk.
Sie umfaßt alle Beschädigungen und Zerstörungen an
Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der
Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, daß
der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer
oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht
vorhergesehen werden konnten.
Schäden durch Diebstahl von Sachen,
die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand,
Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen werden. Das
Glasbruch-Risiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versichert.
Die meisten Schadenursachen sind
ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse,
Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, unbekannte
Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige
und vorsätzliche Handlung Dritter.
Nicht versichert sind reine
Leistungsmängel, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder
Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit
denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse
gerechnet werden muß.
Die Versicherungssumme muß
sämtliche Herstellungskosten inclusive aller Zulieferungen
und Eigenleistungen des Bauherrn umfassen. (Quelle: secureconcept.de)
Bauherren-Haftpflicht
Grundsätzlich besteht für den
Bauherren das Haftungsrisiko, denn er
schafft durch sein Vorhaben eine Gefahrenquelle für sich und
andere.
Entstehen Schäden durch das Bauvorhaben, kann der Bauherr von
Dritten
in Anspruch genommen werden. Dies ist auch der Fall, wenn er
sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder
Architekten,
beauftragt hat. Er wird nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht
befreit. Hier hilft während der gesamten Projektzeit die
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung weiter. Denn sie schützt vor
möglichen Ansprüchen, wenn der entstandene Schaden durch das
Bauvorhaben eingetreten ist. Beispielsweise, wenn die Grube
unzureichend abgesichert wurde, herabfallendes Baumaterial Passanten
oder parkende Autos beschädigt. Nach der Fertigstellung sollte
dann
eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. (Quelle:
Immobilienscout24.de)
Haus-Grundbesitzer-Haftpflicht
Diese Versicherung braucht nur derjenige,
der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.
Selbstnutzer
eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälften sowie
von
Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale
Privathaftpflicht abgedeckt.
Als
Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich
für alle
Schäden rund um Ihr Hausund/oder Grundstück. Die gesetzliche
Grundlage
hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt
sinngemäß:
Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die
Ablösung von
Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden so hat
hierfür der
Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er die zur
Schadensvorbeugung
im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Als
Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden
Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden
Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist
verpflichtet
sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu
Schaden kommen
kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der
Gehwege
sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein,
daß
anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und
Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der
Hauseigentümer. (Quelle: vergleichen-und-sparen.de)
Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre
gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in
bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen
eingeschlossen.
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und
Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie
Katzen,
Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw.
ist in
der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde,
Pferde,
Ponys, Esel und Rinder muss eine separate
Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Gewässerschadenhaftpflicht
/ Öltankhaftpflicht
Die Gewässerschadenhaftpflicht wird auch
häufig im Volksmund als
Öltankhaftpflicht bezeichnet und empfiehlt sich für
Hausbesitzer und
Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit
oberirdischen oder
unterirdischen Öltanks verfügen. Auf unserer Seite
Öltankhaftpflicht Antrag / Vergleich
erhalten Sie Informationen und einen Online Versicherungsvergleich
zur
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Bedenkt man, dass 1
Tropfen Heizöl 1000 Liter Trinkwasser ungenießbar
machen können kann
man sich vorstellen was bei einem Schaden an Kosten auf einen zukommen
können. (Quelle:secureconcept.de)
Maschinen -und -Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Technisierung unserer Arbeitswelt bringt Fortschritte und
Annehmlichkeiten aber auch Abhängigkeiten und dadurch
zusätzliche
Gefahren. Mit jeder Maschine wächst für einen Betrieb das
Risiko von
Verlusten durch Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl.
Schon kleine
Ursachen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, auch
gelegentlich genannt, befasst sich mit bestimmten finanziellen Folgen
einer Betriebsunterbrechung durch ein versichertes Schadenereignis.
Dabei gilt in der vereinfachten Variante der
sogenannte "Rohertrag"
als versichert. Jener ist das Ergebnis der Netto-Jahresumsatzes
abzüglich des Wareneinsatzes.
Eine Betriebsunterbrechung kann die Folge von
verschiedenen sich realisierenden Gefahren Risiken
sein. So kann z. B. ein Feuer, ein Sturm, eine Überschwemmung, ein
Einbruch oder ein kapitaler Wasserschaden zum Betriebsstillstand
führen.
Der Versicherer ersetzt dann die fortlaufenden
Kosten als auch den entgangenen Gewinn.
Man erhält eine
Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallversicherung
als separates Produkt (mittlere Betriebsunterbrechung genannt) oder
auch als Kombiprodukt im Zusammenschluss (verbundene Versicherung) mit
einer Inhalts-/Geschäftversicherung (kleine Betriebsunterbrechung).
Meist bietet die separate mittlere
Betriebsunterbrechungsversicherung die besseren Bedingungen bei etwas
höherem Preis an. (Quelle: wikipedia.org)
Baugeräteversicherung
Fahrbare Baumaschinen, Bagger, Kompressoren,
Hubstapler, Walzen,
Skipistenfahrzeuge, Schneeschleudern, Autokrane usw. sind vielen
unvorhergesehenen äußeren Einwirkungen ausgesetzt.
Menschliches Versagen, technische Mängel und
Umwelteinflüsse führen immer wieder zu folgenschweren
Schadenfällen.
Aus kleinen Ursachen resultieren hohe
Wiederherstellungs- und
Reparaturkosten. Grund genug die Absicherungsmöglichkeit über
eine
Baugeräteversicherung mit kompetenter Unterstützung zu
analysieren. (Quelle: edinger.at)
Elektroversicherung
Im Büro, in der Fabrikation, in der Werkstatt
- bei Stromausfall läuft in der Regel gar nichts mehr. Der Blitz
hat Ihre Stromversorgung lahmgelegt, der Mitarbeiter durch einen
Bedienungsfehler einen Kurzschluss erzeugt, eine Überspannung Ihre
EDV stillgelegt.
Kurz: Sie können nicht mehr Produzieren, Liefern - der Betrieb
liegt still. Die Kosten laufen weiter, die Folgeschäden durch den
Betriebsausfall sind immens.
Hier greift die Elektroversicherung!
(Quelle: beckmann-witten.de)
| Sie
tritt z. B. ein bei: |
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Bedienungsfehlern,
Ungeschicklichkeit oder unsachgemäßer Handhabung, Vorsatz
oder Böswilligkeit Dritter und Sabotage
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Konstruktion-,
Material- und Ausführungsfehlern
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Versagen von
Meß-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
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Kurzschluss,
Überstrom und Überspannung
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Brand,
Blitzschlag und Explosion
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Ertragsausfall |
Anfang
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