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Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherungen sollen den Verlust
oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen.
Reisegepäckversicherungen zahlen aber in vielen Fällen nicht,
wenn der Versicherte eine Zahlung erwartet. Geschädigten wird von
den Gesellschaften oft, vor allem bei Diebstahl und Beraubung,
vorgeworfen, fahrlässig gehandelt zu haben, ... "sonst wäre
der Schaden ja nicht passiert!" Einen Koffer darf man nicht neben sich
stellen, sondern er muss zwischen die Beine geklemmt werden. In
südlichen Ländern dürfen Sie keinen Schmuck tragen, und
eine Kamera darf nicht über die Schulter gehängt werden,
sondern muss - wegen der Mopedräuber - am Körper befestigt
werden, sonst zahlt die Versicherung nicht (so Gerichtsurteile). Wenn
ein Schaden eintritt, müssen Sie an Ort und Stelle - also im
Ausland - sofort eine polizeiliche Meldung machen (auch wenn Sie
dadurch Ihren Rückflug verpassen).
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