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Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherungen sollen den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen. Reisegepäckversicherungen zahlen aber in vielen Fällen nicht, wenn der Versicherte eine Zahlung erwartet. Geschädigten wird von den Gesellschaften oft, vor allem bei Diebstahl und Beraubung, vorgeworfen, fahrlässig gehandelt zu haben, ... "sonst wäre der Schaden ja nicht passiert!" Einen Koffer darf man nicht neben sich stellen, sondern er muss zwischen die Beine geklemmt werden. In südlichen Ländern dürfen Sie keinen Schmuck tragen, und eine Kamera darf nicht über die Schulter gehängt werden, sondern muss - wegen der Mopedräuber - am Körper befestigt werden, sonst zahlt die Versicherung nicht (so Gerichtsurteile). Wenn ein Schaden eintritt, müssen Sie an Ort und Stelle - also im Ausland - sofort eine polizeiliche Meldung machen (auch wenn Sie dadurch Ihren Rückflug verpassen).

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