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    Auslandsreise-Krankenversicherung
    Neben Stiftung Warentest und sonstigen Verbraucherschutzorganisationen empfehlen auch die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reise ins Ausland dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn die Krankenkassen kommen längst nicht für alle Kosten auf, die durch einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen können.
    • In Ländern mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, besteht generell für gesetzlich Krankenversicherte kein Versicherungsschutz und der Reisende muss die Kosten in jedem Fall selbst tragen.
    • Doch auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, bleiben Urlauber bei Erkrankungen oftmals auf einem Teil der Kosten sitzen. Denn im Krankheitsfall sind sie dort nicht auf deutschem, sondern auf einheimischem Niveau abgesichert. Das kann im Einzelfall erhebliche Zuzahlungen beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bedeuten.
    • Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport dürfen von den Kassen nicht erstattet werden - unabhängig davon, ob mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht.
    • Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist auch bei Reisen in die zum 1. Mai 2004 neu beigetretenen EU-Länder empfehlenswert. Denn nicht alle neuen EU-Mitglieder akzeptieren den Auslandskrankenschein einer deutschen Krankenkasse. (Quelle: auslandstreff.de)

    Reise-Haftpflichtversicherung
    Die Reise-Haftpflichtversicherung bietet weltweit Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter bei Personen- und Sachschäden.
    Überprüfen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung. Haben Sie eine Police mit weltweiter Deckung abgeschlossen, brauchen Sie sich um eine Reise-Haftpflichtversicherung nicht mehr zu kümmern.
    Verzichten Sie auf eine Reise-Haftpflichtversicherung und schließen Sie direkt ein Privathaftpflichtversicherung ab. Eine Privathaftpflichtversicherung kostet nicht viel und gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

    (Quelle: suche-online24.de)

    Reise-Unfallversicherung
    Von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie bei einem Unfall, der Ihnen im Urlaub zustößt keine Leistungen. Hier benötigen Sie anderweitig Versicherungsschutz, z.B. über eine Reiseunfallversicherung. Diese schützt Sie auf Ihrer Reise, 24 Stunden – rund um die Uhr !
    Die häufigsten Unfälle im Urlaub passieren z.B. beim Baden, im Hotel oder beim Sport.
    Die Reiseunfallversicherung schützt Sie bei einem Unfall und dessen möglichen wirtschaftlichen Folgen während einer Reise.
    (Quelle: secureconcept.de)

    Reisegepäckversicherung
    Reisegepäckversicherungen sollen den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen. Reisegepäckversicherungen zahlen aber in vielen Fällen nicht, wenn der Versicherte eine Zahlung erwartet. Geschädigten wird von den Gesellschaften oft, vor allem bei Diebstahl und Beraubung, vorgeworfen, fahrlässig gehandelt zu haben, ... "sonst wäre der Schaden ja nicht passiert!" Einen Koffer darf man nicht neben sich stellen, sondern er muss zwischen die Beine geklemmt werden. In südlichen Ländern dürfen Sie keinen Schmuck tragen, und eine Kamera darf nicht über die Schulter gehängt werden, sondern muss - wegen der Mopedräuber - am Körper befestigt werden, sonst zahlt die Versicherung nicht (so Gerichtsurteile). Wenn ein Schaden eintritt, müssen Sie an Ort und Stelle - also im Ausland - sofort eine polizeiliche Meldung machen (auch wenn Sie dadurch Ihren Rückflug verpassen). (Quelle: bundderversicherten.de)


    Reiserücktrittskostenversicherung
    Bei teuren Reisen und bei lange im voraus gebuchten Reisen sollte eine Rücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Denn ohne Rücktrittskostenversicherung kann die Sache teuer werden. So muss der Urlauber 80 Prozent der Kosten selbst tragen, wenn er den Urlaub erst zwei Tage vor Antritt absagt und bei Absagen am Reisetag sind sogar die Gesamtkosten zu tragen. Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung kann man verhindern, dass man krank wird, nicht reisen kann und dann noch auf den Kosten sitzen bleibt.
    Die Kosten der Police richten sich nach dem Reisewert. Bei einem Wert von 1500 € kostet eine Police pro Reisenden z. B. zwischen 27 und 47 €. Wichtig ist es, die Fristen der Antragstellung zu beachten und die Produkte der einzelnen Versicherer zu vergleichen. Nicht jedes Risiko und jede Krankheit ist versicherbar, jedoch ist eine Reiserücktrittskostenversicherung in jedem Fall finanzierbar und im Grunde immer zu empfehlen. (Quelle: ansahl.com)

    Campingversicherung
    Die Campingversicherung reguliert Schäden, die sich aus Raub, Diebstahl, Einbruch/-Diebstahl, räuberischer Erpressung, Hagel, Blitzschlag, Feuer u.ä. ergeben. Ein erweiterter Schutz gegen Überschwemmung muß meist zusätzlich erworben werden.
    Voraussetzung für das Greifen der Versicherung ist, dass der Wohnwagen fest auf einem offiziellen Campingplatz untergebracht ist, wobei der Versicherungsschutz oft nur dann gültig ist, wenn der Campingplatz in Deutschland liegt. Der gelegentliche Campingurlaub an wechselnden Urlaubsorten ist nicht versichert.
    Versichert sind Wohnwagen und Mobilheime, Zelte und ähnliche Gegenstände, elektrische Geräte und sonstiges Inventar. Für Gegenstände, die nicht zum originären Campinginventar gehören, sind Zusatzversicherungen erforderlich.
    Die Höhe des jährlichen Beitrags wird vom aktuellen Zeitwert des Wohnwagens bestimmt.
    (Quelle: finanztip.de)


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