Reiseschutz
Auslandsreise-Krankenversicherung
Neben Stiftung Warentest und sonstigen
Verbraucherschutzorganisationen
empfehlen auch die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reise ins
Ausland dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
Denn die Krankenkassen kommen längst nicht für alle Kosten
auf, die durch einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt im
Ausland entstehen können.
- In Ländern mit denen Deutschland kein
Sozialversicherungsabkommen
geschlossen hat, besteht generell für gesetzlich
Krankenversicherte
kein Versicherungsschutz und der Reisende muss die Kosten in jedem Fall
selbst tragen.
- Doch auch in Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen
besteht, bleiben Urlauber bei Erkrankungen oftmals auf einem Teil der
Kosten sitzen. Denn im Krankheitsfall sind sie dort nicht auf
deutschem, sondern auf einheimischem Niveau abgesichert. Das kann im
Einzelfall erhebliche Zuzahlungen beispielsweise bei Arztbesuchen und
Krankenhausaufenthalten bedeuten.
- Auch die Kosten für einen medizinisch
notwendigen Rücktransport
dürfen von den Kassen nicht erstattet werden - unabhängig
davon, ob mit
dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht.
- Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung
ist auch bei Reisen in die zum 1. Mai 2004 neu beigetretenen EU-Länder empfehlenswert. Denn
nicht alle neuen EU-Mitglieder
akzeptieren den Auslandskrankenschein einer deutschen Krankenkasse.
(Quelle: auslandstreff.de)
Reise-Haftpflichtversicherung
Die Reise-Haftpflichtversicherung bietet weltweit
Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter bei
Personen- und Sachschäden.
Überprüfen Sie Ihre
Privathaftpflichtversicherung. Haben Sie eine
Police mit weltweiter Deckung abgeschlossen, brauchen Sie sich um eine
Reise-Haftpflichtversicherung nicht mehr zu kümmern.
Verzichten Sie auf eine
Reise-Haftpflichtversicherung
und schließen Sie direkt ein Privathaftpflichtversicherung ab.
Eine
Privathaftpflichtversicherung kostet nicht viel und gehört zu den
wichtigsten Versicherungen überhaupt.
(Quelle: suche-online24.de)
Reise-Unfallversicherung
Von der gesetzlichen Unfallversicherung
erhalten Sie bei einem Unfall, der Ihnen im Urlaub zustößt keine
Leistungen. Hier benötigen Sie anderweitig Versicherungsschutz,
z.B.
über eine Reiseunfallversicherung. Diese schützt Sie auf
Ihrer Reise,
24 Stunden – rund um die Uhr !
Die häufigsten Unfälle im Urlaub
passieren z.B. beim Baden, im Hotel oder beim Sport.
Die Reiseunfallversicherung schützt Sie
bei einem Unfall und dessen möglichen wirtschaftlichen Folgen
während einer Reise.
(Quelle: secureconcept.de)
Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherungen sollen den Verlust
oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen.
Reisegepäckversicherungen zahlen aber in vielen Fällen nicht,
wenn der Versicherte eine Zahlung erwartet. Geschädigten wird von
den Gesellschaften oft, vor allem bei Diebstahl und Beraubung,
vorgeworfen, fahrlässig gehandelt zu haben, ... "sonst wäre
der Schaden ja nicht passiert!" Einen Koffer darf man nicht neben sich
stellen, sondern er muss zwischen die Beine geklemmt werden. In
südlichen Ländern dürfen Sie keinen Schmuck tragen, und
eine Kamera darf nicht über die Schulter gehängt werden,
sondern muss - wegen der Mopedräuber - am Körper befestigt
werden, sonst zahlt die Versicherung nicht (so Gerichtsurteile). Wenn
ein Schaden eintritt, müssen Sie an Ort und Stelle - also im
Ausland - sofort eine polizeiliche Meldung machen (auch wenn Sie
dadurch Ihren Rückflug verpassen). (Quelle:
bundderversicherten.de)
Reiserücktrittskostenversicherung
Bei teuren Reisen und bei lange im voraus gebuchten
Reisen sollte
eine Rücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Denn ohne
Rücktrittskostenversicherung kann die Sache teuer werden. So muss
der
Urlauber 80 Prozent der Kosten selbst tragen, wenn er den Urlaub erst
zwei Tage vor Antritt absagt und bei Absagen am Reisetag sind sogar die
Gesamtkosten zu tragen. Mit einer
Reiserücktrittskostenversicherung
kann man verhindern, dass man krank wird, nicht reisen kann und dann
noch auf den Kosten sitzen bleibt.
Die Kosten der Police richten sich nach dem
Reisewert. Bei einem
Wert von 1500 € kostet eine Police pro Reisenden z. B. zwischen 27 und
47 €. Wichtig ist es, die Fristen der Antragstellung zu beachten und
die Produkte der einzelnen Versicherer zu vergleichen. Nicht jedes
Risiko und jede Krankheit ist versicherbar, jedoch ist eine
Reiserücktrittskostenversicherung in jedem Fall finanzierbar und
im
Grunde immer zu empfehlen. (Quelle: ansahl.com)
Campingversicherung
Die Campingversicherung reguliert Schäden, die
sich aus Raub, Diebstahl, Einbruch/-Diebstahl, räuberischer
Erpressung, Hagel, Blitzschlag, Feuer u.ä. ergeben. Ein
erweiterter Schutz gegen Überschwemmung muß meist
zusätzlich erworben werden.
Voraussetzung für das Greifen der Versicherung
ist, dass der Wohnwagen fest auf einem offiziellen Campingplatz
untergebracht ist, wobei der Versicherungsschutz oft nur dann
gültig ist, wenn der Campingplatz in Deutschland liegt. Der
gelegentliche Campingurlaub an wechselnden Urlaubsorten ist nicht
versichert.
Versichert sind Wohnwagen und Mobilheime, Zelte und
ähnliche Gegenstände, elektrische Geräte und sonstiges
Inventar. Für Gegenstände, die nicht zum originären
Campinginventar gehören, sind Zusatzversicherungen erforderlich.
Die Höhe des jährlichen Beitrags wird vom
aktuellen Zeitwert des Wohnwagens bestimmt.
(Quelle: finanztip.de)
Anfang
|