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Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet nur den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestschutz und leistet für den pflegerischen Bedarf. Aufwendungen, die nicht dem Bereich der Pflege zuzurechnen sind (z.B. Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim), müssen Pflegebedürftige selbst tragen. So kann trotz dieser Versicherung im Ernstfall schnell eine Lücke von mehreren hundert, oftmals mehreren tausend Euro im Monat entstehen. In den meisten Fällen besteht also konkreter Bedarf für eine weitere finanzielle Vorsorge für den Pflegefall.





















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