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Pflegeversicherung
Die
Pflegeversicherung bietet nur den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
Mindestschutz und leistet für den pflegerischen Bedarf.
Aufwendungen, die nicht dem Bereich der Pflege zuzurechnen sind (z.B.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim), müssen
Pflegebedürftige selbst tragen. So kann trotz dieser Versicherung
im Ernstfall schnell eine Lücke von mehreren hundert, oftmals
mehreren tausend Euro im Monat entstehen. In den meisten Fällen
besteht also konkreter Bedarf für eine weitere finanzielle
Vorsorge für den Pflegefall.
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