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Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen in Deutschland.
Im Rahmen der Gesundheitsreform gilt dies ab April 2007 auch für Beamte, Selbständige und Freiberufler. Diese Berufsgruppe stellte bisher keine Arbeitnehmer im Sinne des Sozialgesetzbuches dar und war deshalb auch nicht versicherungspflichtig.
Alle Arbeitnehmer, die weniger als 47.700 Euro im Jahr bzw. 3.975 Euro im Monat brutto verdienen, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Beamte, Freiberufler und Selbständige sowie Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 47.700 Euro liegt, können als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Sie bietet umfangreichere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen sowie eine privilegierte Stellung als Privatpatient.



















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