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    Kfz- Versicherungen

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Strassenverkehr bewegen. Fuer die Zulassung beim Straßenverkehrsamt müssen Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - meist Doppelkarte genannt - vorlegen.
    Dem Pflichtversicherungsgesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen können und der Schädiger auch finanziell in der Lage sein muss, selbst größere Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden ist die Höhe möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen und übersteigt nicht selten die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.
    Die Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.
    (Quelle: autoversicherung-online.info)


    Kfz-Vollkaskoversicherung

    Die KFZ Vollkasko ist optional, also nicht zwingend erforderlich. Sie empfiehlt sich vor allem bei Neufahrzeugen und PKW`s mit gehobenem Wert bzw. Ausstattung. Was im Einzelnen die Vollkaskoversicherung abdeckt, ist bei den Versicherungen unterschiedlich. Dinge wie etwa Brand oder Explosion, insbesondere Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung, Wildschäden, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluß werden versichert. Außerdem ist das KFZ bei selbstverschuldetem Unfall sowie bei mutwilligen Beschädigungen durch andere versichert. Dies ist der Grund, dass man für gewöhnlich ein Neufahrzeug auch mit einer Vollkaskoversicherung versichert.
    In aller Regel wird die Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, d.h. im Schadenfall zahlt man nur bis zur Höhe des Selbstbehalts, was darüberliegt übernimmt die KFZ Versicherung. Vor einem Vertragsabschluss bei der KFZ-Versicherung prüfen Sie bitte genauestens nach, was und in welcher Höhe wirklich bei der KFZ Vollkaskoversicherung mitversichert ist.
    (Quelle: kfz-versicherungen.cc)

    Kfz-Teilkaskoversicherung
    Die Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung) kommt für gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug auf, jedoch nicht für selbst verschuldete. Von der Teilkasko getragene Risiken sind Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Blitzschlag, Hagel und Sturm, Überschwemmung sowie Wildunfälle. Jedoch gelten dabei Einschränkungen. So ist ein Brand, der durch Fahrzeugteile entsteht, die bestimmungsgemäss Hitzeeinwirkung ausgesetzt sind, kein Fall für die Teilkasko. Ebenso wenig wie ein Überschwemmungsschaden, wenn das Fahrzeug in eine bereits überflutete Strasse gefahren wurde. Als Wildunfälle, die geltend gemacht werden können, gelten solche mit Beteiligung von Haarwild. Durch Kleintiere entstandene Unfälle sind aus der Teilkasko ausgeschlossen, auch dann, wenn ein Reflex oder eine Schrecksituation dazu geführt hat. Wie bei der Vollkasko kann auch bei der Teilkasko eine Selbstbeteiligung zur Reduzierung des Beitrags vereinbart werden, welcher im Schadenfall vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist. Der Beitrag für die Teilkasko ist unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt für alle Versicherungsnehmer gleich.
    (Quelle:
    versicherungenoptimieren.de)


    Kfz- Unfallversicherung
    Die Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie kann freiwillig neben den anderen Sparten der Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
    Versicherungsschutz wird gewährt nur für Unfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers stehen.
    Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Beides - das Unfallereignis und die daraus folgende Gesundheitsbeeinträchtigung - sind der Versicherungsfall, der Voraussetzung für die Leistungspflichten des Versicherers sind.


    Kfz- Rechtsschutzversicherung
    Die Versicherung tritt immer dann ein, wenn ein Fehlverhaltens im Straßenverkehr geahndet werden soll. Es ist gleichgültig, ob dies "nur" ein Verwaltungsverfahren wie Ordnungswidirigkeits- oder Bußgeldverfahren ist oder ein Gerichtsverfahren. Übernommen werden die Kosten des eigenen Anwalts, die Kosten des Verfahrens, eventuell die Kosten des gegnerischen Anwalts. Das Bußgeld oder die Geldstrafe darf die Versicherung nicht übernehmen. Allerdings kann Sie die Kaution stellen, wenn Ihnen sonst die Inhaftierung droht.
    Rechtsschutz wird auch bei schuldrechtlichen Verträgen (z. B. Kauf, Verkauf, Miete, Kfz-Reparatur) gewährt, die sich auf das Fahrzeug beziehen. Außerdem hilft Ihnen die Versicherung Ihre eigenen Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen, wenn Ihr Unfallgegener bzw. dessen Versicherung zu Schadensersatz verpflichtet sind.
    (Quelle: auto.aol.de)

    Insassenunfallversicherung
    Da die Haftpflichtversicherung wenn ein Verschulden vorliegt an die Insassen zahlt, hat in der heutzutage die Insassenunfallversicherung an Bedeutung verloren

    Schutzbriefversicherung
    Das Schutzbrief- oder auch Verkehrsservice-Versicherung genannte Produkt wurde in der Vergangenheit meist als eigenständige Versicherung angeboten und vornehmlich über Automobilclubs vertrieben. Das hat sich grundlegend verändert. Mit der Einführung der Koppelung von Schutzbriefleistungen an die klassischen Kraftfahrzeugversicherungen (Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung) durch die Allianz sind diesem Beispiel mittlerweile viele Versicherungsgesellschaften gefolgt. Die Schutzbriefversicherung ist daher in der gegenwärtigen Versicherungslandschaft durchaus unter dem Oberbegriff Kraftfahrtversicherung einzuordnen. Die nachstehenden Ausführungen beschäftigen sich daher mit den Schutzbriefversicherungen als Baustein der Kfz-Versicherung. Da die am Markt bestehenden Preis- und Leistungsunterschiede sehr groß sind, kann hier nur eine Orientierungshilfe gegeben werden. (Quelle: secureconcept.de)

    Garantieversicherung

    Ab 1.1.2002 sind neue Garantiebestimmungen für den Fahrzeughandel eingetreten. Diese sichern dem Verbraucher einen erweiterten Garantieanspruch zu. Voraussetzung : er kauft das Fahrzeug beim Fahrzeughandel.
    Aber auch der Verkauf eines Fahrzeuges von Privat zu Privat birgt für den Verkäufer Risiken, denn er haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das verkaufte Fahrzeug.
    Jährlich wechseln fast 8 Millionen PKW den Besitzer. Mehr als die Hälfte davon geht von Privat zu Privat. Diese Zahl steigt seit Jahren, obwohl der private Autokauf für den technischen Laien noch immer mit dem Risiko verbunden ist, dass trotz des glänzenden Lackes und lückenlosen Wartungsheftes schon bald eine teure Reparatur fällig wird. Im Handel längst Standard, bietet sich für Sie als nun ebenfalls die Möglichkeit  einer Garantieversicherung an.
    Die Kfz-Garantieversicherung sichert damit sowohl Verkäufer wie Käufer vor unliebsamen Überraschungen.
    Die Kfz-Garantieversicherung
    übernimmt z.B. die Kosten für die Reparatur ( Lohnkosten und Material im Rahmen der Bedingungen) und leistet entweder ein Jahr oder bis zur Erreichen einer Leistungsgrenze für die anfallenden Kosten.
    (Quelle: v-f-d.de)

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