Kfz-
Versicherungen
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist vom
Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung
dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Strassenverkehr
bewegen. Fuer die Zulassung beim Straßenverkehrsamt müssen
Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - meist
Doppelkarte genannt - vorlegen.
Dem Pflichtversicherungsgesetz liegt der Gedanke
zugrunde, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten
Ansprüche durchsetzen können und der Schädiger auch
finanziell in der Lage sein muss, selbst größere
Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden ist die
Höhe möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen
und übersteigt nicht selten die finanziellen Möglichkeiten
des Schädigers.
Die Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko
von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den
Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.
(Quelle: autoversicherung-online.info)
Kfz-Vollkaskoversicherung
Die KFZ Vollkasko ist optional, also nicht zwingend
erforderlich. Sie empfiehlt sich vor allem bei Neufahrzeugen und PKW`s
mit gehobenem Wert bzw. Ausstattung. Was im Einzelnen die
Vollkaskoversicherung abdeckt, ist bei den Versicherungen
unterschiedlich. Dinge wie etwa Brand oder Explosion, insbesondere
Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung,
Wildschäden,
Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch
Kurzschluß werden versichert. Außerdem ist das KFZ bei
selbstverschuldetem Unfall sowie bei mutwilligen Beschädigungen
durch
andere versichert. Dies ist der Grund, dass man für
gewöhnlich ein
Neufahrzeug auch mit einer Vollkaskoversicherung versichert.
In
aller Regel wird die Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung
abgeschlossen, d.h. im Schadenfall zahlt man nur bis zur Höhe des
Selbstbehalts, was darüberliegt übernimmt die KFZ
Versicherung. Vor
einem Vertragsabschluss bei der KFZ-Versicherung prüfen Sie bitte
genauestens nach, was und in welcher Höhe wirklich bei der KFZ
Vollkaskoversicherung mitversichert ist.
(Quelle: kfz-versicherungen.cc)
Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko
(Fahrzeugteilversicherung) kommt
für gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug auf, jedoch nicht
für selbst
verschuldete. Von der Teilkasko getragene Risiken sind Brand,
Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Blitzschlag, Hagel und Sturm,
Überschwemmung sowie Wildunfälle. Jedoch gelten dabei
Einschränkungen.
So ist ein Brand, der durch Fahrzeugteile entsteht, die
bestimmungsgemäss Hitzeeinwirkung ausgesetzt sind, kein Fall
für die
Teilkasko. Ebenso wenig wie ein Überschwemmungsschaden, wenn das
Fahrzeug in eine bereits überflutete Strasse gefahren wurde. Als
Wildunfälle, die geltend gemacht werden können, gelten solche
mit
Beteiligung von Haarwild. Durch Kleintiere entstandene Unfälle
sind aus
der Teilkasko ausgeschlossen, auch dann, wenn ein Reflex oder eine
Schrecksituation dazu geführt hat. Wie bei der Vollkasko kann auch
bei
der Teilkasko eine Selbstbeteiligung zur Reduzierung des Beitrags
vereinbart werden, welcher im Schadenfall vom Versicherungsnehmer zu
bezahlen ist. Der Beitrag für die Teilkasko ist unabhängig
vom
Schadenfreiheitsrabatt für alle Versicherungsnehmer gleich.
(Quelle: versicherungenoptimieren.de)
Kfz- Unfallversicherung
Die Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist keine
Pflichtversicherung. Sie kann freiwillig neben den anderen Sparten der
Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Versicherungsschutz wird gewährt nur für
Unfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen eines
Kraftfahrzeugs oder Anhängers stehen.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein
plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes
Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Beides
- das Unfallereignis und die daraus folgende
Gesundheitsbeeinträchtigung - sind der Versicherungsfall, der
Voraussetzung für die Leistungspflichten des Versicherers sind.
Kfz- Rechtsschutzversicherung
Die Versicherung tritt immer dann ein, wenn ein
Fehlverhaltens im
Straßenverkehr geahndet werden soll. Es ist gleichgültig, ob
dies "nur"
ein Verwaltungsverfahren wie Ordnungswidirigkeits- oder
Bußgeldverfahren ist oder ein Gerichtsverfahren. Übernommen
werden die
Kosten des eigenen Anwalts, die Kosten des Verfahrens, eventuell die
Kosten des gegnerischen Anwalts. Das Bußgeld oder die Geldstrafe
darf
die Versicherung nicht übernehmen. Allerdings kann Sie die Kaution
stellen, wenn Ihnen sonst die Inhaftierung droht.
Rechtsschutz
wird auch bei schuldrechtlichen Verträgen (z. B. Kauf, Verkauf,
Miete,
Kfz-Reparatur) gewährt, die sich auf das Fahrzeug beziehen.
Außerdem
hilft Ihnen die Versicherung Ihre eigenen Ansprüche auf
Schadensersatz
durchzusetzen, wenn Ihr Unfallgegener bzw. dessen Versicherung zu
Schadensersatz verpflichtet sind. (Quelle: auto.aol.de)
Insassenunfallversicherung
Da die
Haftpflichtversicherung wenn ein Verschulden vorliegt an die Insassen
zahlt, hat in der heutzutage die Insassenunfallversicherung an
Bedeutung verloren
Schutzbriefversicherung
Das Schutzbrief- oder auch
Verkehrsservice-Versicherung genannte Produkt wurde in der
Vergangenheit meist als eigenständige Versicherung angeboten und
vornehmlich über Automobilclubs vertrieben. Das hat sich
grundlegend verändert. Mit der Einführung der Koppelung von
Schutzbriefleistungen an die klassischen Kraftfahrzeugversicherungen
(Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung) durch die Allianz
sind diesem Beispiel mittlerweile viele Versicherungsgesellschaften
gefolgt. Die Schutzbriefversicherung ist daher in der
gegenwärtigen Versicherungslandschaft durchaus unter dem
Oberbegriff Kraftfahrtversicherung einzuordnen. Die nachstehenden
Ausführungen beschäftigen sich daher mit den
Schutzbriefversicherungen als Baustein der Kfz-Versicherung. Da die am
Markt bestehenden Preis- und Leistungsunterschiede sehr groß
sind, kann hier nur eine Orientierungshilfe gegeben werden. (Quelle: secureconcept.de)
Garantieversicherung
Ab
1.1.2002 sind neue Garantiebestimmungen für den Fahrzeughandel
eingetreten. Diese sichern dem Verbraucher einen erweiterten
Garantieanspruch zu. Voraussetzung : er kauft das Fahrzeug beim
Fahrzeughandel.
Aber auch der Verkauf eines Fahrzeuges von Privat zu
Privat birgt für den Verkäufer Risiken, denn er haftet im
Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen für das verkaufte Fahrzeug.
Jährlich
wechseln fast 8 Millionen PKW den Besitzer. Mehr als die Hälfte
davon
geht von Privat zu Privat. Diese Zahl steigt seit Jahren, obwohl der
private Autokauf für den technischen Laien noch immer mit dem
Risiko
verbunden ist, dass trotz des glänzenden Lackes und
lückenlosen
Wartungsheftes schon bald eine teure Reparatur fällig wird. Im
Handel
längst Standard, bietet sich für Sie als nun ebenfalls die
Möglichkeit
einer Garantieversicherung an.
Die Kfz-Garantieversicherung sichert damit sowohl Verkäufer wie
Käufer vor unliebsamen Überraschungen.
Die Kfz-Garantieversicherung übernimmt
z.B. die Kosten für die Reparatur ( Lohnkosten und Material im
Rahmen
der Bedingungen) und leistet entweder ein Jahr oder bis zur Erreichen
einer Leistungsgrenze für die anfallenden Kosten.
(Quelle: v-f-d.de)
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