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Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung) kommt für gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug auf, jedoch nicht für selbst verschuldete. Von der Teilkasko getragene Risiken sind Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Blitzschlag, Hagel und Sturm, Überschwemmung sowie Wildunfälle. Jedoch gelten dabei Einschränkungen. So ist ein Brand, der durch Fahrzeugteile entsteht, die bestimmungsgemäss Hitzeeinwirkung ausgesetzt sind, kein Fall für die Teilkasko. Ebenso wenig wie ein Überschwemmungsschaden, wenn das Fahrzeug in eine bereits überflutete Strasse gefahren wurde. Als Wildunfälle, die geltend gemacht werden können, gelten solche mit Beteiligung von Haarwild. Durch Kleintiere entstandene Unfälle sind aus der Teilkasko ausgeschlossen, auch dann, wenn ein Reflex oder eine Schrecksituation dazu geführt hat. Wie bei der Vollkasko kann auch bei der Teilkasko eine Selbstbeteiligung zur Reduzierung des Beitrags vereinbart werden, welcher im Schadenfall vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist. Der Beitrag für die Teilkasko ist unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt für alle Versicherungsnehmer gleich.



























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