|
|
Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko
(Fahrzeugteilversicherung) kommt
für gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug auf, jedoch nicht
für selbst
verschuldete. Von der Teilkasko getragene Risiken sind Brand,
Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Blitzschlag, Hagel und Sturm,
Überschwemmung sowie Wildunfälle. Jedoch gelten dabei
Einschränkungen.
So ist ein Brand, der durch Fahrzeugteile entsteht, die
bestimmungsgemäss Hitzeeinwirkung ausgesetzt sind, kein Fall
für die
Teilkasko. Ebenso wenig wie ein Überschwemmungsschaden, wenn das
Fahrzeug in eine bereits überflutete Strasse gefahren wurde. Als
Wildunfälle, die geltend gemacht werden können, gelten solche
mit
Beteiligung von Haarwild. Durch Kleintiere entstandene Unfälle
sind aus
der Teilkasko ausgeschlossen, auch dann, wenn ein Reflex oder eine
Schrecksituation dazu geführt hat. Wie bei der Vollkasko kann auch
bei
der Teilkasko eine Selbstbeteiligung zur Reduzierung des Beitrags
vereinbart werden, welcher im Schadenfall vom Versicherungsnehmer zu
bezahlen ist. Der Beitrag für die Teilkasko ist unabhängig
vom
Schadenfreiheitsrabatt für alle Versicherungsnehmer gleich.

|
|
|