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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Strassenverkehr bewegen. Fuer die Zulassung beim Straßenverkehrsamt müssen Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - meist Doppelkarte genannt - vorlegen.
Dem Pflichtversicherungsgesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen können und der Schädiger auch finanziell in der Lage sein muss, selbst größere Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden ist die Höhe möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen und übersteigt nicht selten die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.
Die Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.






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