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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist vom
Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung
dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Strassenverkehr
bewegen. Fuer die Zulassung beim Straßenverkehrsamt müssen
Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - meist
Doppelkarte genannt - vorlegen.
Dem Pflichtversicherungsgesetz liegt der Gedanke
zugrunde, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten
Ansprüche durchsetzen können und der Schädiger auch
finanziell in der Lage sein muss, selbst größere
Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden ist die
Höhe möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen
und übersteigt nicht selten die finanziellen Möglichkeiten
des Schädigers.
Die Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko
von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den
Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.
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