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Haus-Grundbesitzer-Haftpflicht
Diese Versicherung braucht nur derjenige,
der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.
Selbstnutzer
eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälften sowie
von
Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale
Privathaftpflicht abgedeckt.
Als
Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich
für alle
Schäden rund um Ihr Hausund/oder Grundstück. Die gesetzliche
Grundlage
hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt
sinngemäß:
Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die
Ablösung von
Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden so hat
hierfür der
Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er die zur
Schadensvorbeugung
im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Als
Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden
Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden
Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist
verpflichtet
sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu
Schaden kommen
kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der
Gehwege
sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein,
daß
anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und
Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der
Hauseigentümer.
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