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Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer, Nießbraucher,
Pächter oder Mieter eines Hauses und/oder Grundstückes haften
Sie für die Gefahren, die hiervon ausgehen, z.B. für den
Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen.
Sie haben außerdem sogenannte Verkehrssicherungspflichten, z.B.
bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege
bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und
Fahrdamm etc. Auch für die Folgen der Verletzung dieser Pflichten
haben Sie gerade zu stehen.
Ihre eigenen, selbstgenutzten Grundstücke sind in der Regel
über Ihre Privathaftpflichtversicherung versichert. Ausnahmen
sind, je nach Versicherer und Bedingungsalter, möglich, falls Sie
mehrere Grundstücke besitzen.
Handelt es sich um Ihr Betriebsgrundstück, besteht Schutz
über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Auch Vermietung
einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei einigen
Versicherern über die Privathaftpflicht gedeckt. Erkundigen Sie
sich im Zweifel.
Für die Vermietung von ganzen Wohnungen oder Häusern
benötigen Sie aber in jedem Fall eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sollten eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, weil auch vom
Gemeinschaftseigentum Gefahren ausgehen, die über die
Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind.
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