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Garantieversicherung
Ab
1.1.2002 sind neue Garantiebestimmungen für den Fahrzeughandel
eingetreten. Diese sichern dem Verbraucher einen erweiterten
Garantieanspruch zu. Voraussetzung : er kauft das Fahrzeug beim
Fahrzeughandel.
Aber auch der Verkauf eines Fahrzeuges von Privat zu
Privat birgt für den Verkäufer Risiken, denn er haftet im
Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen für das verkaufte Fahrzeug.
Jährlich
wechseln fast 8 Millionen PKW den Besitzer. Mehr als die Hälfte
davon
geht von Privat zu Privat. Diese Zahl steigt seit Jahren, obwohl der
private Autokauf für den technischen Laien noch immer mit dem
Risiko
verbunden ist, dass trotz des glänzenden Lackes und
lückenlosen
Wartungsheftes schon bald eine teure Reparatur fällig wird. Im
Handel
längst Standard, bietet sich für Sie als nun ebenfalls die
Möglichkeit
einer Garantieversicherung an.
Die Kfz-Garantieversicherung sichert damit sowohl Verkäufer wie
Käufer vor unliebsamen Überraschungen.
Die Kfz-Garantieversicherung übernimmt
z.B. die Kosten für die Reparatur ( Lohnkosten und Material im
Rahmen
der Bedingungen) und leistet entweder ein Jahr oder bis zur Erreichen
einer Leistungsgrenze für die anfallenden Kosten.
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