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Garantieversicherung
Ab 1.1.2002 sind neue Garantiebestimmungen für den Fahrzeughandel eingetreten. Diese sichern dem Verbraucher einen erweiterten Garantieanspruch zu. Voraussetzung : er kauft das Fahrzeug beim Fahrzeughandel.
Aber auch der Verkauf eines Fahrzeuges von Privat zu Privat birgt für den Verkäufer Risiken, denn er haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das verkaufte Fahrzeug.
Jährlich wechseln fast 8 Millionen PKW den Besitzer. Mehr als die Hälfte davon geht von Privat zu Privat. Diese Zahl steigt seit Jahren, obwohl der private Autokauf für den technischen Laien noch immer mit dem Risiko verbunden ist, dass trotz des glänzenden Lackes und lückenlosen Wartungsheftes schon bald eine teure Reparatur fällig wird. Im Handel längst Standard, bietet sich für Sie als nun ebenfalls die Möglichkeit  einer Garantieversicherung an.
Die Kfz-Garantieversicherung sichert damit sowohl Verkäufer wie Käufer vor unliebsamen Überraschungen.
Die Kfz-Garantieversicherung
übernimmt z.B. die Kosten für die Reparatur ( Lohnkosten und Material im Rahmen der Bedingungen) und leistet entweder ein Jahr oder bis zur Erreichen einer Leistungsgrenze für die anfallenden Kosten.






















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