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    Elementarversicherungen

    Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
    Diese Versicherung versichert den Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten, die der versicherte Betrieb nicht erwirtschaftet, wenn er durch einen Sachschaden - Brand, Blitzschlag, Löschen, Niederreißen... - an einer für den Betrieb wichtigen Sache unterbrochen wird.
    Unterbrechung des Betriebes bedeutet jede Beeinträchtigung des Geschäftsablaufs durch einen Sachschaden.
    Bei einer Betriebsunterbrechung umfasst die Entschädigungsleistung den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, die dem Versicherungsnehmer während der Ausfallzeiten entstehen.
    Nicht versichert sind:
    Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle, Umsatzabhängige Versicherungsprämien,
    Umsatzabhängige Lizenzgebühren, Gewinne und alle Kosten, die nicht mit dem Betrieb zusammenhängen, Abschreibungen auf Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, die vom Sachschaden betroffen sind, Ausgangsfrachten, Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren, soweit sie nicht der Betriebserhaltung dienen. (Quelle: resleronline.de)


    Einbruchdiebstahlversicherung
    Der Einbruchdiebstahlversicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) zu Grunde. Die Fassung von 1994 ist eine unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Sachversicherer. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
    In der Einbruchdiebstahlversicherung leistet der Versicherer Ersatz für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Raub auf Transportwegen oder Vandalismus nach einem Einbruch abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden (Vandalismus).
    Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter sich in einen Raum gewaltsam Zutritt verschafft, in den Raum einsteigt oder einschleicht und falsche Schlüssel oder Werkzeuge gebraucht. Auch ein Einbruchdiebstahl durch Verwendung richtiger Schlüssel, die der Täter sich durch Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers verschafft, ist mitversichert.
    Das Versicherungsunternehmen leistet Ersatz bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus oder dem Versuch eines Einbruchdiebstahls für:
    • versicherte Sachen, die abhanden kommen;
    • zerstörte oder beschädigte versicherte Sachen;
    • Schadenminderungs- bzw. Abwehrkosten bei einem Einbruchdiebstahl oder Vandalismus
    Folgende Risiken sind nicht mitversichert:
    • einfacher Diebstahl;
    • Schäden durch in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Personen;
    • Schäden, die infolge des Einbruchs durch Brand, Explosion oder Leitungswasser entstehen (versichert durch die Feuer- oder Leitungswasserversicherung);
    • Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers begangen wurden - es sei denn, die Tat wird außerhalb des Versicherungsortes oder zu einer Zeit vorbereitet und durchgeführt, zu der die als Versicherungsort bezeichneten Räume für diese Arbeitnehmer geschlossen waren.
    Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen. Bei einer für einen Betrieb abgeschlossenen Einbruchdiebstahlversicherung sind regelmäßig Bargeld, Schmuck, Muster und Modelle, Automaten mit Geldeinwurf und Kassen ausgeschlossen.
    Für eine Einbruchdiebstahlversicherung bei größeren Warenbeständen ist eine Bruchteilversicherung möglich.
    In der verbundenen Hausratversicherung sind die Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub mitversichert. (Quelle: versicherungsnetz.de)

    Glasbruchversicherung
    Die Glasbruchversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Bruchschäden an Mobiliar- und/oder Gebäudeverglasung. Darin sind in der Regel auch Lavabos, Bidets oder Closets eingeschlossen.

    Leitungswasserschadenversicherung
    Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen. Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen. Auftaukosten.
    Gegen Sondervereinbarungen können mitversichert werden: Korrosionsschäden. Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen sowie Kosten für die Behebung von Dichtungsmängeln und Verstopfung. Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und/oder außerhalb des Versicherungsgrundstückes, Fußbodenheizung, Solaranlagen, Schwimmbecken.


    Sturmschadenversicherung
    Versicherte Gefahren und Schäden
    • Sturm
    • Hagel
    • Schneedruck
    • Felssturz / Steinschlag
    • Erdrutsch
    Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 km/h beträgt.
    Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern.
    Schneedruck ist die Kraftwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen. Zu beachten ist, dass also Schäden durch das Gewicht der angesammelten Schneelast versichert sind, nicht jedoch Schäden, die durch abrutschende Schneemassen (Dachlawinen) entstehen.
    Felssturz / Steinschlag ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen im Gelände.
    Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Bodenmassen uaf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn (hier gleitet also eine in sich kompakte Bodenmasse ab. Bei der nicht versicherten Mure handlet es sich um einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf, der sich der Talform anpasst und Erdreich und Wasser in etwas gleichem Ausmaß enthält).
    Nicht versicherte Schäden
    • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz (diese sind ja in der Feuerversicherung gedeckt)
    • Schäden durch Lawinen, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurung (bei einigen Versicherungsunternehmen als "Katastrophendeckung" mit einer eingeschränkten Versicherungssumme auf 1. Risko abdeckbar)
    • Schäden durch Wasser und dadurch verursachten Rückstau
    • Beeinträchtigung ohne Auswirkung auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sache
    • Schäden die dadurch entstanden sind,
      - dass das Gebäude baufällig war
      - Baumängel bei Baubestandteilen
    Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Fremde Sachen sind nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung versichert (Klausel).
    Versicherte Kosten
    Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall zur Abwendung und Minderung eines Schadens für notwenig halten durfte (Schadenminderungskosten) sind bedingungsgemäß mitversichert.
    Nur aufgrund besonderer Vereinbarung (vielfach jedoch ist wiederum in den Hausprodukten der einzelnen Versicherungsunternehmen diese schon getroffen) sind versichert:
    • Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die zum Zwecke der Wiederherstellung entstehen, wenn versicherte Sachen bewegt oder geschützt werden müssen
    • Abbruch- und Aufräumkosten
    • Entsorgungskosten
    In der Sturmschadenversicherung sind darüber hinaus nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert:
    • Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller Art, auch Lichtkuppeln
    • Außenanlagen aller Art, z.B. Firmenschilderund Werbeanlagen, Außenbeleuchtungen, Einfriedungen, Antennenanlagen, Solaranlagen, Markisen, usw.
    • Bewegliche Sachen im Freien oder am Transport
    Prämienberechnung
    Ein wichtiges Tarifierungsmerkmal in der Sturmschadenversicherung (ebenso wie in der Feuerversicherung) ist die Bauart sowie die Dachung eines Gebäudes.
    • Bauartklasse I (massive Bauweise)
    • Bauartklasse II (Riegelbauswiese, Holzleimbinderbausweise, nciht brandbeständige ummantelte Stahlbauweise)
    • Bauartklasse III (Unterbau gemischt oder aus Holz)
    • Harte Dachung (die Dachhaut besteht aus nicht brennbaren Baustoffen)
    • Nicht harte Dachung (alle Dachungen die den Bestimmungen für harte Dachung nicht entsprechen) (Quelle: versicherungs-abc.com)

    Haushaltsversicherung
    Eine Haushaltsversicherung versichert den "Inhalt" der Wohnräumlichkeit, wie z.B. Einrichtung, Kleidung, Schmuck, Lebensmittel usw. Die Versicherungssumme orientiert sich entweder am Neuwert des Wohnungsinhaltes oder an der Wohnnutzfläche der Wohnung in Quadratmeter.

    Eine Haushaltsversicherung besteht generell aus einer Privat-Haftpflichtversicherung und einer Sachversicherung für den Hausrat. Die Versicherung zahlt bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen sowie bei Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruch- und Glasbruchschäden. Was genau die Sachversicherung abdeckt steht in der Polizze. Achtung: nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder Vandalismusschäden.


    Hagelversicherung
    Hagelschauer sind vor allem für Versicherer von Bedeutung, denn die durch sie hervorgerufenen Schäden können in Abhängigkeit von Durchmesser und Geschwindigkeit der Hagelkörner sowie der Dauer und räumlichen Ausbreitung des Niederschlagsereignssen recht bedeutsam sein. Aus diesem Grund wurde schon recht früh versucht Mittel und Wege zu entwickeln, um Hagel zu vermeiden.

    Die Hagelversicherung ist eine Form der Schadensversicherung, bei der die versicherten Bodenerzeugnisse, insbesondere alle wirtschaftlich nutzbaren Pflanzen, gegen Schäden, die durch Einwirkung des Hagelschlags entstehen, versichert sind. Eingeschlossen werden können auch Gewächshäuser, ansonsten ist die Versicherung von Gebäuden, Fahrzeugen und dergleichen im Rahmen der Hagelversicherung nicht möglich. (Quelle: wikipedia.org)

    Waldbrandversicherung
    Die Waldbrandversicherung ersetzt Schäden am versicherten Wald durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper sowie durch Löscharbeiten, Niederreißen, Ausgraben und Gegenfeuer. Versichert ist der Waldbestand, abgesehen von Weihnachtsbäumen und Zierpflanzen.
    Versichert werden der wirtschaftliche Wert des Holzes sowie zusätzliche Kosten, die durch Abräumen und Löschen bei einem Schaden entstehen.



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