Elementarversicherungen
Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung versichert den Betriebsgewinn und
den Aufwand an
fortlaufenden Kosten, die der versicherte Betrieb nicht erwirtschaftet,
wenn er durch einen Sachschaden - Brand, Blitzschlag, Löschen,
Niederreißen... - an einer für den Betrieb wichtigen Sache
unterbrochen wird.
Unterbrechung des Betriebes bedeutet jede
Beeinträchtigung des Geschäftsablaufs durch einen
Sachschaden.
Bei einer Betriebsunterbrechung umfasst die
Entschädigungsleistung den
entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, die dem
Versicherungsnehmer während der Ausfallzeiten entstehen.
Nicht versichert sind:
Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern und
Ausfuhrzölle, Umsatzabhängige
Versicherungsprämien,
Umsatzabhängige Lizenzgebühren, Gewinne
und alle Kosten, die nicht mit dem
Betrieb zusammenhängen, Abschreibungen auf
Gebäude, Maschinen
und Einrichtungen, die vom Sachschaden betroffen sind, Ausgangsfrachten,
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für
bezogene Waren, soweit sie nicht der Betriebserhaltung dienen.
(Quelle: resleronline.de)
Einbruchdiebstahlversicherung
Der Einbruchdiebstahlversicherung liegen die
Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und
Raubversicherung (AERB 87) zu Grunde. Die Fassung von 1994 ist eine
unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Sachversicherer.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
In der Einbruchdiebstahlversicherung leistet der
Versicherer Ersatz für versicherte Sachen, die durch
Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder
Grundstücks, Raub auf Transportwegen oder Vandalismus nach einem
Einbruch abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden
(Vandalismus).
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter
sich in einen Raum gewaltsam Zutritt verschafft, in den Raum einsteigt
oder einschleicht und falsche Schlüssel oder Werkzeuge gebraucht.
Auch ein Einbruchdiebstahl durch Verwendung richtiger Schlüssel,
die der Täter sich durch Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder
fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers verschafft, ist
mitversichert.
Das Versicherungsunternehmen leistet Ersatz bei
Einbruchdiebstahl und Vandalismus oder dem Versuch eines
Einbruchdiebstahls für:
- versicherte Sachen, die
abhanden kommen;
- zerstörte oder
beschädigte versicherte Sachen;
- Schadenminderungs- bzw.
Abwehrkosten bei einem Einbruchdiebstahl oder Vandalismus
Folgende Risiken sind nicht mitversichert:
- einfacher Diebstahl;
- Schäden durch in
häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende
Personen;
- Schäden, die infolge des
Einbruchs durch Brand, Explosion oder Leitungswasser entstehen
(versichert durch die Feuer- oder Leitungswasserversicherung);
- Schäden, die durch
vorsätzliche Handlungen von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers
begangen wurden - es sei denn, die Tat wird außerhalb des
Versicherungsortes oder zu einer Zeit vorbereitet und
durchgeführt, zu der die als Versicherungsort bezeichneten
Räume für diese Arbeitnehmer geschlossen waren.
Versichert sind die im Versicherungsvertrag
bezeichneten Sachen. Bei einer für einen Betrieb abgeschlossenen
Einbruchdiebstahlversicherung sind regelmäßig Bargeld,
Schmuck, Muster und Modelle, Automaten mit Geldeinwurf und Kassen
ausgeschlossen.
Für eine Einbruchdiebstahlversicherung bei
größeren Warenbeständen ist eine Bruchteilversicherung
möglich.
In der verbundenen Hausratversicherung sind die
Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub mitversichert.
(Quelle: versicherungsnetz.de)
Glasbruchversicherung
Die Glasbruchversicherung
ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Bruchschäden an
Mobiliar- und/oder Gebäudeverglasung. Darin sind in der Regel auch
Lavabos, Bidets oder Closets eingeschlossen.
Leitungswasserschadenversicherung
Schäden durch Wasser, das aus
wasserführenden Anlagen sowie aus
angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Bruch- und
Frostschäden an Rohrleitungen. Frostschäden an
angeschlossenen
Einrichtungen. Auftaukosten.
Gegen Sondervereinbarungen können
mitversichert werden: Korrosionsschäden. Schäden an
angeschlossenen
Einrichtungen und Armaturen sowie Kosten für die Behebung von
Dichtungsmängeln und Verstopfung. Zuleitungsrohre außerhalb
des
Gebäudes auf und/oder außerhalb des
Versicherungsgrundstückes,
Fußbodenheizung, Solaranlagen, Schwimmbecken.
Sturmschadenversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden
- Sturm
- Hagel
- Schneedruck
- Felssturz / Steinschlag
- Erdrutsch
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung,
deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 km/h beträgt.
Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form
von Eiskörnern.
Schneedruck ist die Kraftwirkung durch
natürlich angesammelte
ruhende Schnee- oder Eismassen. Zu beachten ist, dass also Schäden
durch das Gewicht der angesammelten Schneelast versichert sind, nicht
jedoch Schäden, die durch abrutschende Schneemassen (Dachlawinen)
entstehen.
Felssturz / Steinschlag ist das naturbedingte
Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen im Gelände.
Erdrutsch ist eine naturbedingte
Abwärtsbewegung von Bodenmassen uaf
einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn (hier gleitet also
eine
in sich kompakte Bodenmasse ab. Bei der nicht versicherten Mure handlet
es sich um einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf, der sich
der
Talform anpasst und Erdreich und Wasser in etwas gleichem Ausmaß
enthält).
Nicht versicherte Schäden
- Schäden durch Brand, Blitzschlag,
Explosion oder Flugzeugabsturz (diese sind ja in der Feuerversicherung
gedeckt)
- Schäden durch Lawinen, Sturmflut,
Hochwasser, Überschwemmungen
und Vermurung (bei einigen Versicherungsunternehmen als
"Katastrophendeckung" mit einer eingeschränkten Versicherungssumme
auf
1. Risko abdeckbar)
- Schäden durch Wasser und dadurch
verursachten Rückstau
- Beeinträchtigung ohne Auswirkung auf die
Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sache
- Schäden die dadurch entstanden sind,
- dass das Gebäude baufällig war
- Baumängel bei Baubestandteilen
Versichert sind die in der Polizze bezeichneten
Sachen, die im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Fremde Sachen sind nur auf
Grund einer besonderen Vereinbarung versichert (Klausel).
Versicherte Kosten
Maßnahmen, auch erfolglose, die der
Versicherungsnehmer im
Schadenfall zur Abwendung und Minderung eines Schadens für
notwenig
halten durfte (Schadenminderungskosten) sind bedingungsgemäß
mitversichert.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung (vielfach
jedoch ist wiederum
in den Hausprodukten der einzelnen Versicherungsunternehmen diese schon
getroffen) sind versichert:
- Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten,
die zum Zwecke der
Wiederherstellung entstehen, wenn versicherte Sachen bewegt oder
geschützt werden müssen
- Abbruch- und Aufräumkosten
- Entsorgungskosten
In der Sturmschadenversicherung
sind darüber hinaus nur aufgrund besonderer Vereinbarung
versichert:
- Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller
Art, auch Lichtkuppeln
- Außenanlagen aller Art, z.B.
Firmenschilderund Werbeanlagen,
Außenbeleuchtungen, Einfriedungen, Antennenanlagen, Solaranlagen,
Markisen, usw.
- Bewegliche Sachen im Freien oder am Transport
Prämienberechnung
Ein wichtiges Tarifierungsmerkmal in der Sturmschadenversicherung (ebenso wie in der
Feuerversicherung) ist die Bauart sowie die Dachung eines Gebäudes.
- Bauartklasse
I (massive Bauweise)
- Bauartklasse
II (Riegelbauswiese, Holzleimbinderbausweise, nciht
brandbeständige ummantelte Stahlbauweise)
- Bauartklasse
III (Unterbau gemischt oder aus Holz)
- Harte
Dachung (die Dachhaut besteht aus nicht brennbaren Baustoffen)
- Nicht harte Dachung (alle Dachungen die den
Bestimmungen für harte Dachung nicht entsprechen) (Quelle:
versicherungs-abc.com)
Haushaltsversicherung
Eine
Haushaltsversicherung
versichert den "Inhalt" der Wohnräumlichkeit, wie z.B.
Einrichtung,
Kleidung, Schmuck, Lebensmittel usw. Die Versicherungssumme orientiert
sich entweder am Neuwert des Wohnungsinhaltes oder an der
Wohnnutzfläche der Wohnung in Quadratmeter.
Eine Haushaltsversicherung
besteht generell aus einer Privat-Haftpflichtversicherung und einer
Sachversicherung für den Hausrat. Die Versicherung zahlt bei
gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen sowie bei Feuer-, Sturm-,
Leitungswasser-, Einbruch- und Glasbruchschäden. Was genau die
Sachversicherung abdeckt steht in der Polizze. Achtung: nicht
versichert sind Schäden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig
herbeigeführt wurden oder Vandalismusschäden.
Hagelversicherung
Hagelschauer sind vor allem für Versicherer von
Bedeutung, denn die
durch sie hervorgerufenen Schäden können in Abhängigkeit
von
Durchmesser und Geschwindigkeit der Hagelkörner sowie der Dauer
und
räumlichen Ausbreitung des Niederschlagsereignssen recht bedeutsam
sein. Aus diesem Grund wurde schon recht früh versucht Mittel und
Wege
zu entwickeln, um Hagel zu vermeiden.
Die Hagelversicherung ist eine Form der
Schadensversicherung,
bei der die versicherten Bodenerzeugnisse, insbesondere alle
wirtschaftlich nutzbaren Pflanzen, gegen Schäden, die durch
Einwirkung
des Hagelschlags entstehen, versichert sind. Eingeschlossen werden
können auch Gewächshäuser, ansonsten ist die
Versicherung von Gebäuden,
Fahrzeugen und dergleichen im Rahmen der Hagelversicherung nicht
möglich. (Quelle: wikipedia.org)
Waldbrandversicherung
Die Waldbrandversicherung
ersetzt Schäden am versicherten Wald durch Brand, Blitzschlag,
Explosion, Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper sowie durch
Löscharbeiten, Niederreißen, Ausgraben und Gegenfeuer.
Versichert ist
der Waldbestand, abgesehen von Weihnachtsbäumen und Zierpflanzen.
Versichert werden der wirtschaftliche Wert des Holzes sowie
zusätzliche Kosten, die durch Abräumen und Löschen bei
einem Schaden
entstehen.
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