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Einbruchdiebstahlversicherung
Der Einbruchdiebstahlversicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) zu Grunde. Die Fassung von 1994 ist eine unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Sachversicherer. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
In der Einbruchdiebstahlversicherung leistet der Versicherer Ersatz für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Raub auf Transportwegen oder Vandalismus nach einem Einbruch abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden (Vandalismus).
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter sich in einen Raum gewaltsam Zutritt verschafft, in den Raum einsteigt oder einschleicht und falsche Schlüssel oder Werkzeuge gebraucht. Auch ein Einbruchdiebstahl durch Verwendung richtiger Schlüssel, die der Täter sich durch Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers verschafft, ist mitversichert.
Das Versicherungsunternehmen leistet Ersatz bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus oder dem Versuch eines Einbruchdiebstahls für:
  • versicherte Sachen, die abhanden kommen;
  • zerstörte oder beschädigte versicherte Sachen;
  • Schadenminderungs- bzw. Abwehrkosten bei einem Einbruchdiebstahl oder Vandalismus
Folgende Risiken sind nicht mitversichert:
  • einfacher Diebstahl;
  • Schäden durch in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Personen;
  • Schäden, die infolge des Einbruchs durch Brand, Explosion oder Leitungswasser entstehen (versichert durch die Feuer- oder Leitungswasserversicherung);
  • Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers begangen wurden - es sei denn, die Tat wird außerhalb des Versicherungsortes oder zu einer Zeit vorbereitet und durchgeführt, zu der die als Versicherungsort bezeichneten Räume für diese Arbeitnehmer geschlossen waren.
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen. Bei einer für einen Betrieb abgeschlossenen Einbruchdiebstahlversicherung sind regelmäßig Bargeld, Schmuck, Muster und Modelle, Automaten mit Geldeinwurf und Kassen ausgeschlossen.
Für eine Einbruchdiebstahlversicherung bei größeren Warenbeständen ist eine Bruchteilversicherung möglich.
In der verbundenen Hausratversicherung sind die Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub mitversichert. 




















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