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Einbruchdiebstahlversicherung
Der Einbruchdiebstahlversicherung liegen die
Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und
Raubversicherung (AERB 87) zu Grunde. Die Fassung von 1994 ist eine
unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Sachversicherer.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
In der Einbruchdiebstahlversicherung leistet der
Versicherer Ersatz für versicherte Sachen, die durch
Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder
Grundstücks, Raub auf Transportwegen oder Vandalismus nach einem
Einbruch abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden
(Vandalismus).
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter
sich in einen Raum gewaltsam Zutritt verschafft, in den Raum einsteigt
oder einschleicht und falsche Schlüssel oder Werkzeuge gebraucht.
Auch ein Einbruchdiebstahl durch Verwendung richtiger Schlüssel,
die der Täter sich durch Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder
fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers verschafft, ist
mitversichert.
Das Versicherungsunternehmen leistet Ersatz bei
Einbruchdiebstahl und Vandalismus oder dem Versuch eines
Einbruchdiebstahls für:
- versicherte Sachen, die
abhanden kommen;
- zerstörte oder
beschädigte versicherte Sachen;
- Schadenminderungs- bzw.
Abwehrkosten bei einem Einbruchdiebstahl oder Vandalismus
Folgende Risiken sind nicht mitversichert:
- einfacher Diebstahl;
- Schäden durch in
häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende
Personen;
- Schäden, die infolge des
Einbruchs durch Brand, Explosion oder Leitungswasser entstehen
(versichert durch die Feuer- oder Leitungswasserversicherung);
- Schäden, die durch
vorsätzliche Handlungen von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers
begangen wurden - es sei denn, die Tat wird außerhalb des
Versicherungsortes oder zu einer Zeit vorbereitet und
durchgeführt, zu der die als Versicherungsort bezeichneten
Räume für diese Arbeitnehmer geschlossen waren.
Versichert sind die im Versicherungsvertrag
bezeichneten Sachen. Bei einer für einen Betrieb abgeschlossenen
Einbruchdiebstahlversicherung sind regelmäßig Bargeld,
Schmuck, Muster und Modelle, Automaten mit Geldeinwurf und Kassen
ausgeschlossen.
Für eine Einbruchdiebstahlversicherung bei
größeren Warenbeständen ist eine Bruchteilversicherung
möglich.
In der verbundenen Hausratversicherung sind die
Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub mitversichert.
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