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Campingversicherung
Die Campingversicherung reguliert Schäden, die sich aus Raub, Diebstahl, Einbruch/-Diebstahl, räuberischer Erpressung, Hagel, Blitzschlag, Feuer u.ä. ergeben. Ein erweiterter Schutz gegen Überschwemmung muß meist zusätzlich erworben werden.
Voraussetzung für das Greifen der Versicherung ist, dass der Wohnwagen fest auf einem offiziellen Campingplatz untergebracht ist, wobei der Versicherungsschutz oft nur dann gültig ist, wenn der Campingplatz in Deutschland liegt. Der gelegentliche Campingurlaub an wechselnden Urlaubsorten ist nicht versichert.
Versichert sind Wohnwagen und Mobilheime, Zelte und ähnliche Gegenstände, elektrische Geräte und sonstiges Inventar. Für Gegenstände, die nicht zum originären Campinginventar gehören, sind Zusatzversicherungen erforderlich.
Die Höhe des jährlichen Beitrags wird vom aktuellen Zeitwert des Wohnwagens bestimmt.
























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