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Campingversicherung
Die Campingversicherung reguliert Schäden, die
sich aus Raub, Diebstahl, Einbruch/-Diebstahl, räuberischer
Erpressung, Hagel, Blitzschlag, Feuer u.ä. ergeben. Ein
erweiterter Schutz gegen Überschwemmung muß meist
zusätzlich erworben werden.
Voraussetzung für das Greifen der Versicherung
ist, dass der Wohnwagen fest auf einem offiziellen Campingplatz
untergebracht ist, wobei der Versicherungsschutz oft nur dann
gültig ist, wenn der Campingplatz in Deutschland liegt. Der
gelegentliche Campingurlaub an wechselnden Urlaubsorten ist nicht
versichert.
Versichert sind Wohnwagen und Mobilheime, Zelte und
ähnliche Gegenstände, elektrische Geräte und sonstiges
Inventar. Für Gegenstände, die nicht zum originären
Campinginventar gehören, sind Zusatzversicherungen erforderlich.
Die Höhe des jährlichen Beitrags wird vom
aktuellen Zeitwert des Wohnwagens bestimmt.
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