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Berufsunfähigkeitsversicherung
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der
Unfallversicherung der bekannteste Zweig der
Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung
(Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer
Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Im Allgemeinen
wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung
eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet, allerdings gibt es
auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der
Berufsunfähigkeit. Diese greift jedoch nur noch für Personen,
die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und auch nur unter gewissen
Voraussetzungen und mit niedrigen Leistungen. Für all diejenigen,
die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter
Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem
Restleistungsvermögen auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt.
Generell sollten
Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit
in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch
anderen den Unterhalt sichert, beziehungsweise die sie unentgeltlich
verrichten, die aber nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen
wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau
möglich.
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