|
|
Bauherren-Haftpflicht
Grundsätzlich besteht für den
Bauherren das Haftungsrisiko, denn er
schafft durch sein Vorhaben eine Gefahrenquelle für sich und
andere.
Entstehen Schäden durch das Bauvorhaben, kann der Bauherr von
Dritten
in Anspruch genommen werden. Dies ist auch der Fall, wenn er
sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder
Architekten,
beauftragt hat. Er wird nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht
befreit. Hier hilft während der gesamten Projektzeit die
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung weiter. Denn sie schützt vor
möglichen Ansprüchen, wenn der entstandene Schaden durch das
Bauvorhaben eingetreten ist. Beispielsweise, wenn die Grube
unzureichend abgesichert wurde, herabfallendes Baumaterial Passanten
oder parkende Autos beschädigt. Nach der Fertigstellung sollte
dann
eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
|
|
|