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Auslandsreise-Krankenversicherung
Neben Stiftung Warentest und sonstigen Verbraucherschutzorganisationen empfehlen auch die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reise ins Ausland dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn die Krankenkassen kommen längst nicht für alle Kosten auf, die durch einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen können.
  • In Ländern mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, besteht generell für gesetzlich Krankenversicherte kein Versicherungsschutz und der Reisende muss die Kosten in jedem Fall selbst tragen.
  • Doch auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, bleiben Urlauber bei Erkrankungen oftmals auf einem Teil der Kosten sitzen. Denn im Krankheitsfall sind sie dort nicht auf deutschem, sondern auf einheimischem Niveau abgesichert. Das kann im Einzelfall erhebliche Zuzahlungen beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bedeuten.
  • Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport dürfen von den Kassen nicht erstattet werden - unabhängig davon, ob mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht.
  • Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist auch bei Reisen in die zum 1. Mai 2004 neu beigetretenen EU-Länder empfehlenswert. Denn nicht alle neuen EU-Mitglieder akzeptieren den Auslandskrankenschein einer deutschen Krankenkasse.























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