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Auslandsreise-Krankenversicherung
Neben Stiftung Warentest und sonstigen
Verbraucherschutzorganisationen
empfehlen auch die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reise ins
Ausland dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
Denn die Krankenkassen kommen längst nicht für alle Kosten
auf, die durch einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt im
Ausland entstehen können.
- In Ländern mit denen Deutschland kein
Sozialversicherungsabkommen
geschlossen hat, besteht generell für gesetzlich
Krankenversicherte
kein Versicherungsschutz und der Reisende muss die Kosten in jedem Fall
selbst tragen.
- Doch auch in Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen
besteht, bleiben Urlauber bei Erkrankungen oftmals auf einem Teil der
Kosten sitzen. Denn im Krankheitsfall sind sie dort nicht auf
deutschem, sondern auf einheimischem Niveau abgesichert. Das kann im
Einzelfall erhebliche Zuzahlungen beispielsweise bei Arztbesuchen und
Krankenhausaufenthalten bedeuten.
- Auch die Kosten für einen medizinisch
notwendigen Rücktransport
dürfen von den Kassen nicht erstattet werden - unabhängig
davon, ob mit
dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht.
- Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung
ist auch bei Reisen in die zum 1. Mai 2004 neu beigetretenen EU-Länder empfehlenswert. Denn
nicht alle neuen EU-Mitglieder
akzeptieren den Auslandskrankenschein einer deutschen Krankenkasse.
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